Förderung des Brunnen IV
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 19.09.2017 | ö | 2.3 |
Finanzielle Auswirkungen
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Heutelbach teilt mit, dass der Gutachter Herr Dr. Straub noch für das Gutachten „Ausweisung einer Wasserschutzzone (W III B) für den Brunnen IV“ einige Pegel benötigt. Aus diesem Grund wurden in der 50 Tage Linie einige Pegel nieder gebracht. Das hatte zur Folge, dass für 50 Tage ein Förderverbot für den Brunnen V ausgesprochen wurde um zu vermeiden, dass Keime in unser Trinkwasser gelangen.
Da unser Brunnen V das fehlende Wasser aus Brunnen IV nicht ersetzen kann, muss die Gemeinde Gilching während der 50 Tage Trinkwasser von den Brunnen der großräumigen Wasserversorgung Starnberg beziehen. Mit dieser Wasserversorgung sind wir in einem Notverbund zusammengeschlossen. Sobald in Gilching ein Brunnen ausfällt kann der Ausfall durch die g
roßräumige Wasserversorgung kompensiert werden. Dieser Bezug von Trinkwasser ist nicht kostenfrei und kann auch nur vorübergehend erfolgen.
Datenstand vom 23.01.2018 12:47 Uhr