Förderung des Brunnen IV


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö 2.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Heutelbach teilt mit, dass der Gutachter Herr Dr. Straub noch für das Gutachten „Ausweisung einer Wasserschutzzone (W III B) für den Brunnen IV“ einige Pegel benötigt. Aus diesem Grund wurden in der 50 Tage Linie einige Pegel nieder gebracht. Das hatte zur Folge, dass für 50 Tage ein Förderverbot für den Brunnen V ausgesprochen wurde um zu vermeiden, dass Keime in unser Trinkwasser gelangen.

Da unser Brunnen V das fehlende Wasser aus Brunnen IV nicht ersetzen kann, muss die Gemeinde Gilching während der 50 Tage Trinkwasser von den Brunnen der großräumigen Wasserversorgung Starnberg beziehen. Mit dieser Wasserversorgung sind wir in einem Notverbund zusammengeschlossen. Sobald in Gilching ein Brunnen ausfällt kann der Ausfall durch die g roßräumige Wasserversorgung kompensiert werden. Dieser Bezug von Trinkwasser ist nicht kostenfrei und kann auch nur vorübergehend erfolgen.

Datenstand vom 23.01.2018 12:47 Uhr