Geplantes Gewerbegebiet der Gemeinde Gauting im Unterbrunner Holz, Gemarkung Unterbrunn, Antrag von Herrn GR Fritz Wauthier vom 28.08.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Anliegender Antrag von Herrn GR Fritz Wauthier wurde zum geplanten Gewerbegebiet der Gemeinde Gauting im Unterbrunner Holz, Gemarkung Unterbrunn gestellt.
Die Verwaltung teilt zum Punkt zwei des Antrages von Herrn GR Fritz Wauthier mit, dass Stellungnahmen zum geplanten Gewerbegebiet in Gauting vom beschließenden Haupt- und Bauausschuss gemäß Geschäftsordnung (Stand Juli 2014), § 9 Abs. 3 Ziffer 2 d) zu beschließen sind.  Nur von den zuständigen gemeindlichen Gremien mehrheitlich beschlossene Stellungnahmen können von der Gemeindeverwaltung in entsprechende Planverfahren eingebracht werden.   

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt den Antrag von Herrn GR Fritz Wauthier vom 28.08.2017 zum geplanten Gewebegebiet der Gemeinde Gauting im Unterbrunner Holz, Gemarkung Unterbrunn zur Kenntnis.
  2. Abweichend von Punkt 2 des Antrages von Herrn GR Fritz Wauthier sind Stellungnahmen zum geplanten  Gewerbegebiet in Gauting vom beschließenden Haupt- und Bauausschuss gemäß Geschäftsordnung (Stand Juli 2014), § 9 Abs. 3 Ziffer 2 d) zu beschließen. Nur von den zuständigen gemeindlichen Gremien mehrheitlich beschlossene Stellungnahmen können von der Gemeindeverwaltung in entsprechende Planverfahren eingebracht werden.   

  1. Ansonsten wird dem Antrag von Herrn GR Fritz Wauthier vom 28.08.2017 zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird folgendes beschlossen:

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt den Antrag von GR Fritz Wauthier vom 28.08.2017 zum geplanten Gewebegebiet der Gemeinde Gauting im Unterbrunner Holz, Gemarkung Unterbrunn zur Kenntnis und stimmt der Ziffer 1 des Antrags zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Anschließend stellt GR Fink einen Antrag über den wie folgt abgestimmt wird:

Beschluss 2

  1. Das geplante Gewerbegebiet der Gemeinde Gauting im Bereich des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen hat erhebliche raumordnerische negative Auswirkungen. Das Vorhaben steht im krassen Widerspruch zum Planfeststellungsbeschluss für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen der Regierung von Oberbayern vom 13.04.2004. Die nach § 6 a BayNatSchG zum Ausgleich oder Ersatz erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege müssen eingehalten werden. Die verbindlich festgesetzten landschaftspflegerischen Begleitpläne (1 bis 6) in der Fassung vom 27.12.2002 des Landschaftsarchitektenbüros Valentien + Valentien müssen umgesetzt werden. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Oberbayern eine Stellungnahme einzuholen.

  1. Die im Planfeststellungsbeschluss festgestellte Entwicklung des Sonderflughafens lässt diesen Standort zu einem der größten Gewerbeschwerpunkte im Wesen Münchens werden. Im Strukturkonzept zur Standortentwicklung sind bis zu ca. 400.000 m² Geschossfläche möglich. Das wäre ein Zuwachs zwischen ca. 290.000 m² und 340.000 m² Geschossfläche. Für die Akzeptanz des neuen Gewerbeschwerpunktes bei den Bürgern der Umgebung wird den ausschlaggebender Bedeutung sein, ob gewährleistet ist, dass trotz potenziellen Siedlungsdruck und erhöhtes Verkehrsaufkommen und der Eingriffe in Natur und Landschaft, die Lebens- und Umweltqualität nicht verschlechtert wird. Daher muss die Grünzäsur und der Naherholungsbereich (Erholungswald) für den Siedlungsschwerpunkt Gilching im Bereich der Waldkolonie wie im Planfeststellungsbeschluss Anlage Plan 2 Valentin+Partner gesichert werden. Mit Schreiben an den Regierungspräsidenten wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, auch hierüber unter den zusätzlichen Anforderungen des Harmonierungsgebotes eine Stellungnahme von der Regierung von Oberbayern einholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Weiterhin soll auf Anfrage von GRin Heutelbach die Verwaltung prüfen, ob ein Strukturgutachten von Seiten der Gemeinde gegenüber der Gemeinde Gauting rechtlich verlangt werden kann. Diese Angelegenheit ist in der nächsten Haupt- und Bauausschusssitzung zu behandeln.

Datenstand vom 23.01.2018 12:47 Uhr