4. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt am Starnberger Weg – SO Einzelhandel – Starnberger Weg; für den Bereich des bestehenden Rewe Marktes östlich des Starnberger Weges und nördlich der Laubaner Straße für die FlNrn. 1535/1, 1538/1 Tfl. und 1436/2 Tfl., Gemarkung Gilching Beschluss zur Berichtigung i.S.v. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2017 ö 9

Sachverhalt

1.        Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Lebensmittelmarkt am Starnberger Weg – SO Einzelhandel – Starnberger Weg; für den Bereich des bestehenden Rewe Marktes östlich des Starnberger Weges und nördlich der Laubaner Straße für die FlNrn. 1535/1, 1538/1 Tfl. und 1436/2 Tfl., Gemarkung Gilching wurde im Haupt- und Bauausschuss am 17.07.2017 gefasst. Der BP trat mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im gemeindlichen Amtsblatt am 26.07.2017 in Kraft.

2.        Der BP setzt als Art der Nutzung Sonstige Sondergebiete (SO) nach § 11 BauNVO fest und weicht insoweit von den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennut-zungsplanes aus 2005 ab (bislang Mischgebiet (§ 6 BauNVO)).
       Da der BP als solcher der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufgestellt wurde, besteht die Möglichkeit, den Flächennutzungsplan für die betreffende Teilfläche in SO zu berichtigen, ohne ein aufwändiges Änderungsverfahren mit anschließender Genehmigung oder Anzeige durchführen zu müssen.

3.        In Anlage beigefügt ist der Entwurf einer Planzeichnung inkl. Legende, aus dem der Berichtigungsumgriff und die Regelungsinhalte ersichtlich sind; eine Begründung ist hinfällig. Der Gemeinderat wird gebeten, diesen Entwurf inhaltlich zu billigen und die 4. Berichtigung des Flächennutzungsplanes auf dessen Basis zu beschließen.

Finanzielle Auswirkungen

keine
Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 06.10.2017 und beschließt:

1.        Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich des rechtsver-bindlichen Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt am Starnberger Weg – SO Einzelhandel – Starnberger Weg; für den Bereich des bestehenden Rewe Marktes östlich des Starnberger Weges und nördlich der Laubaner Straße für die FlNrn. 1535/1, 1538/1 Tfl. und 1436/2 Tfl., Gemarkung Gilching gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB berichtigt.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 11.08.2017 wird inhaltlich ge-billigt. Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung:
       „4. Berichtigung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans "Lebensmittelmarkt am Starnberger Weg – SO Einzelhandel – Starnberger Weg; für den Bereich des bestehenden Rewe Marktes östlich des Starnberger Weges und nördlich der Laubaner Straße für die FlNrn. 1535/1, 1538/1 Tfl. und 1436/2 Tfl., Gemarkung Gilching


2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 06.10.2017 und beschließt:

  1. Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich des rechtsver-bindlichen Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt am Starnberger Weg – SO Einzelhandel – Starnberger Weg; für den Bereich des bestehenden Rewe Marktes östlich des Starnberger Weges und nördlich der Laubaner Straße für die FlNrn. 1535/1, 1538/1 Tfl. und 1436/2 Tfl., Gemarkung Gilching gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB berichtigt.
Der Entwurf der F lächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 11.08.2017 wird inhaltlich gebilligt. Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung:
       „4. Berichtigung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans "Lebensmittelmarkt am Starnberger Weg – SO Einzelhandel – Starnberger Weg; für den Bereich des bestehenden Rewe Marktes östlich des Starnberger Weges und nördlich der Laubaner Straße für die FlNrn. 1535/1, 1538/1 Tfl. und 1436/2 Tfl., Gemarkung Gilching
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2018 12:45 Uhr