28. Änderung der Landschaftsschutzverordnung "westlicher Teil des Landkreises Starnberg" hier: Antrag der Gemeinde Inning


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Inning hat die Herausnahme einer Teilfläche von ca 1,39 ha aus dem Landschaftsschutzgebiet „Westlicher Teil des Landkreises Starnberg“ in Rahmen eines Änderungsverfahrens beantragt. Grund hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes, sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Gewerbegebietes.

Mit Schreiben des Landratsamtes vom 04.10.2017 wird die Gemeinde Gilching am Änderungsverfahren nach § 26 BNatSchG i.V. m. Art. 52 BayNatSchG beteiligt und gebeten bis 20.11.2017 ev. Bedenken und Anregungen mitzuteilen.

Das Schreiben des Landratsamtes, der Entwurf zur Änderung der Verordnung, sowie ein Lageplan über die Flächen die herausgenommen werden sollen, werden zur Kenntnis beigegeben. (Anlage 1, 1a u. 1b)

Gemeindliche Belange werden bei der Herausnahme dieser Fläche nicht berührt.

Beschlussvorschlag

Zur 28. Änderung der Landschaftsschutzverordnung „Westlicher Teil des Landkreises Starnberg“ werden keine Bedenken erhoben.

Beschluss

Zur 28. Änderung der Landschaftsschutzverordnung „Westlicher Teil des Landkreises Starnberg“ werden keine Bedenken erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.01.2018 12:43 Uhr