Westumfahrung Gilching; Baudurchführungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Gilching und der Autobahndirektion Südbayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Planfeststellungsbeschluss vom 03.08.2016 für die „St 2069 Olching – Starnberg; Neubau der Westumfahrung Gilching in kommunaler Sonderbaulast der Gemeinde Gilching“ ist ergangen. Im Verfahren der Planfeststellung wurden unter anderem die Autobahndirektion Südbayern als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Von deren Seite wurde darauf hingewiesen, dass an der Anschlussstelle Oberpfaffenhofen der Knotenpunkt der Landsberger Straße, der St 2068, der St 2069 und der beiden nördlichen BAB Rampen aus Gründen der Leistungsfähigkeit nach Norden verschoben wird. In Folge dessen werden beide Nordrampen der A96 Anschlussstellen Oberpfaffenhofen, die Landsberger Straße und auch die St 2068 lage- und höhenmäßig angepasst und mit den notwendigen Fahrstreifenaufteilungen versehen.
Für die Änderung der höhenungleichen Kreuzung mit Verbindungsrampen bedarf es einer „Baudurchführungsvereinbarung“ zwischen der Gemeinde Gilching und der Autobahndirektion Südbayern, welche als Anlage mit Plänen beigefügt ist.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachstand mit Anlage zur Kenntnis.
Der Gemeinderat stimmt der Baudurchführungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Gilching und der Autobahndirektion Südbayern über die Änderung eines bestehenden höhengleichen Knotenpunktes der Staatsstraße St 2069 mit der BAB 96 zu und beauftragt Herrn 1. Bürgermeister Manfred Walter, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachstand mit Anlage zur Kenntnis.
Der Gemeinderat stimmt der Baudurchführungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Gilching und der Autobahndirektion Südbayern über die Änderung eines bestehenden höhengleichen Knotenpunktes der Staatsstraße St 2069 mit der BAB 96 zu und beauftragt Herrn 1. Bürgermeister Manfred Walter, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.01.2018 12:43 Uhr