Adolph-Kolping-Weg 17; Antrag auf Befreiung zur Errichtung eines Gerätehauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 4/33, Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 22.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Weßlinger Straße“.
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind N
ebenanlagen nur an der westlichen Grundstücksgrenze möglich.
Das geplante Gartenhaus mit einer Länge von 3,00 m und einer Breite von 2,30 m soll von dem festgesetzten Bereich um ca. 5 m nach Süden verschoben werden.
Hierzu ist eine isolierte Befreiung erforderlich.
Städtebauliche Gründe stehen der Aufstellung eines Gartenhauses an dem geplanten Standort nicht entgegen.
Die Eigentümer der betroffenen Nachbargrundstücke haben dem Vorhaben zugestimmt.
Eine gleichartige Befreiung wurde im Bebauungsplangebiet bereits zugestimmt.
Beschlussvorschlag
Einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Weßlinger Straße“ bzgl. Aufstellung eines Gartenhauses – wie beantragt – wird zugestimmt.
Beschluss
Einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Weßlinger Straße“ bzgl. Aufstellung eines Gartenhauses – wie beantragt – wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2018 13:24 Uhr