Meginhardstr. 21; Bauantrag zur Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1344/4, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 22.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 22.05.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Meginhardstraße“.

Beantragt wird die Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus.

Ausnahme
Im Bebauungsplan ist folgende Regelung getroffen:
Ziffer 2.2
Die Grundflächen von Balkonen, Wintergärten und Anbauten können ausnahmsweise bis zu 15 % der festgesetzten Grundfläche (GR) überschreiten.
Ziffer 2.3
Für erdgeschossige Wintergärten und Anbauten darf die Baugrenze ausnahmsweise auf der Gartenseite über max. 1/3 der Gebäudeläng um bis zu 1,50 m überschritten werden, bei Reihenhäusern sind die Wintergärten und Anbauten über die gesamte Hauslänge auszuführen.


Für diese Regelung wird eine Ausnahme beantragt.
Die Maßgaben der Ausnahmeregelung werden eingehalten.
Seitens der Verwaltung stehen somit keine Hinderungsgründe entgegen.


Befreiung
Wie in Ziffer 2.3 des Bebauungsplanes festgesetzt, sind Wintergärten und Anbauen über die gesamte Hauslänge auszuführen.
Von dieser Festsetzung wird eine Befreiung zur Verkürzung der Anbauten beantragt, da ansonsten der Raum aus der Erweiterung (genehmigt 2003) von der Gartenseite aus zugebaut werden würde und nicht mehr ausreichend belichtet und belüftet werden kann.

Die Begründung ist nachvollziehbar; planungsrechtlich Nachteile für den angrenzenden Nachbarn werden nicht gesehen.
Seitens der Verwaltung stehen einer Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Ausnahmen –wie beantragt- werden zugelassen.
Eine Befreiung von der Nichteinhaltung des Anbaues über die gesamte Hauslänge wird befürwortet.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Ausnahmen –wie beantragt- werden zugelassen.
Eine Befreiung von der Nichteinhaltung des Anbaues über die gesamte Hauslänge wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2018 13:24 Uhr