St. Vitus-Str. 23; Antrag auf Befreiung zur Änderung der Fenster auf dem Grundstück Fl.Nr. 1712/24, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 22.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 22.05.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Doppelhaushälfte St. –Vitus-Straße 23 wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen 5.6 und 5.7 des Bebauungsplanes St.-Vitus-Straße beantragt. Es sollen Kunststofffenster ohne Sprossen verwendet werden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Für die Doppelhaushälfte St. –Vitus-Straße 23 wird eine isolierte Befreiung von den Fest-setzungen 5.6 und 5.7 des Bebauungsplanes St.-Vitus-Straße befürwortet, um den Einbau von Kunststofffenstern ohne Sprossen zu ermöglichen.

Beschluss

Für die Doppelhaushälfte St. –Vitus-Straße 23 wird eine isolierte Befreiung von den Fest-setzungen 5.6 und 5.7 des Bebauungsplanes St.-Vitus-Straße befürwortet, um den Einbau von Kunststofffenstern ohne Sprossen zu ermöglichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2018 13:24 Uhr