St. Egidi-Str. 7; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1725/8, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 22.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 22.05.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses (8 WE) mit Tiefgarage.

Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:

Überbaute Fläche   283,59 qm
Wandhöhe                 6,83 m
Firsthöhe                   11,23 m
Dachform                 Satteldach
Dachneigung               34 °

Bezug St. Egidi-Straße x (Aus Gründen des Datenschutzes erfolgen keine Angaben zu den Hausnummern)
Überbaute Fläche        285 qm
Wandhöhe                 7,10 m
Firsthöhe                    10,90 m

Wie aus dem Vergleich zu sehen ist, überschreitet die beantragte Firsthöhe den Bezugsfall um 0,33 m.

Stellplätze:
Gem. der gdl. Stellplatzsatzung sind 14 PKW-Stellplätze + 3 Besucherstellplätze erforderlich. Diese werden gesamt in der Tiefgarage nachgewiesen.
Die gdl. Satzung sieht für Besucherstellplätze folgende Regelung vor:
„Nachzuweisende Besucherstellplätze sind oberirdisch anzuordnen.
Eine unterirdische Anordnung kann zugelassen werden, wenn diese Stellplätze durch Besucher in der Bedarfszeit ungehindert, d. h. ohne Hilfsmittel oder –personen angefahren und genutzt werden können und ihre Existenz für Besucher vor Ort ersichtlich ist.“

Somit sind 3 Besucherstellplätze oberirdisch nachzuweisen.

Zum Vorhaben sind 22 Fahrradabstellplätze+ 5 Besucherplätze erforderlich, diese werden im Keller und für Besucher oberirdisch nachgewiesen.

Finanzielle Auswirkungen

Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Firsthöhe hat sich in den Bestand einzufügen.
Besucherstellplätze sind auf dem Grundstück gem. der gdl. Satzung vorzuhalten.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Firsthöhe hat sich in den Bestand einzufügen.
Besucherstellplätze sind auf dem Grundstück gem. der gdl. Satzung vorzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2018 13:24 Uhr