Dorfstr. 2; Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung es best. landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes auf dem Grundstüdck Fl.Nr. 38, Gem. Argelsried
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 22.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als „Dorfgebiet“ dargestellt.
Nach § 5 der Baunutzungsverordnung sind in diesem Gebiet u.a.
-nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe
-Betriebe zur Be- und Verarbeitung von land-und fortwirtschaftlichen Erzeugnissen
-Einzelhandelsbetriebe
-Schank- u. Speisewirtschaften
-sonstige Gewerbebetriebe
zulässig.
Beantragt wird die Umnutzung eine bestehenden landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes.
Hierzu werden im Rahmen des eingereichten Vorbescheides nachstehende Fragen gestellt, über die der Haupt- u. Bauausschuss zu entscheiden hat.
- Ist die Errichtung eines Hofladens planungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung eines Hofladens ist planungsrechtlich zulässig.
- Ist die Errichtung eines Cafes mit Schauküche planungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung eines Cafes mit Schauküche planungsrechtlich ist zulässig.
- Ist die Errichtung von Ausstellungsräumen planungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung von Ausstellungsräumen ist planungsrechtlich zulässig.
- Ist die Errichtung von Seminar- und Gruppenräumen für bis zu 25 Personen planungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung von Seminar- und Gruppenräumen sind planungsrechtlich zulässig.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Ist die Errichtung eines Hofladens planungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung eines Hofladens ist planungsrechtlich zulässig.
- Ist die Errichtung eines Cafes mit Schauküche planungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung eines Cafes mit Schauküche planungsrechtlich ist zulässig.
- Ist die Errichtung von Ausstellungsräumen planungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung von Ausstellungsräumen ist planungsrechtlich zulässig.
- Ist die Errichtung von Seminar- und Gruppenräumen für bis zu 25 Personen planungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung von Seminar- und Gruppenräumen sind planungsrechtlich zulässig.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Ist die Errichtung eines Hofladens planungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung eines Hofladens ist planungsrechtlich zulässig.
- Ist die Errichtung eines Cafes mit Schauküche planungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung eines Cafes mit Schauküche planungsrechtlich ist zulässig.
- Ist die Errichtung von Ausstellungsräumen planungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung von Ausstellungsräumen ist planungsrechtlich zulässig.
- Ist die Errichtung von Seminar- und Gruppenräumen für bis zu 25 Personen planungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung von Seminar- und Gruppenräumen sind planungsrechtlich zulässig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2018 13:24 Uhr