Dorfstr. 2; Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung es best. landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes auf dem Grundstüdck Fl.Nr. 38, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 22.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 22.05.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als „Dorfgebiet“ dargestellt.
Nach § 5 der Baunutzungsverordnung sind in diesem Gebiet u.a.
-nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe
-Betriebe zur Be- und Verarbeitung von land-und fortwirtschaftlichen Erzeugnissen
-Einzelhandelsbetriebe
-Schank- u. Speisewirtschaften
-sonstige Gewerbebetriebe
zulässig.

Beantragt wird die Umnutzung eine bestehenden landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes.

Hierzu werden im Rahmen des eingereichten Vorbescheides nachstehende Fragen gestellt, über die der Haupt- u. Bauausschuss zu entscheiden hat.


  1. Ist die Errichtung eines Hofladens planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung eines Hofladens ist planungsrechtlich zulässig.

  1. Ist die Errichtung eines Cafes mit Schauküche planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung eines Cafes mit Schauküche planungsrechtlich ist zulässig.

  1. Ist die Errichtung von Ausstellungsräumen planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung von Ausstellungsräumen ist planungsrechtlich zulässig.

  1. Ist die Errichtung von Seminar- und Gruppenräumen für bis zu 25 Personen planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung von Seminar- und Gruppenräumen sind planungsrechtlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:


  1. Ist die Errichtung eines Hofladens planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung eines Hofladens ist planungsrechtlich zulässig.

  1. Ist die Errichtung eines Cafes mit Schauküche planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung eines Cafes mit Schauküche planungsrechtlich ist zulässig.

  1. Ist die Errichtung von Ausstellungsräumen planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung von Ausstellungsräumen ist planungsrechtlich zulässig.

  1. Ist die Errichtung von Seminar- und Gruppenräumen für bis zu 25 Personen planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung von Seminar- und Gruppenräumen sind planungsrechtlich zulässig.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:


  1. Ist die Errichtung eines Hofladens planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung eines Hofladens ist planungsrechtlich zulässig.

  1. Ist die Errichtung eines Cafes mit Schauküche planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung eines Cafes mit Schauküche planungsrechtlich ist zulässig.

  1. Ist die Errichtung von Ausstellungsräumen planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung von Ausstellungsräumen ist planungsrechtlich zulässig.

  1. Ist die Errichtung von Seminar- und Gruppenräumen für bis zu 25 Personen planungsrechtlich zulässig?

Die Errichtung von Seminar- und Gruppenräumen sind planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2018 13:24 Uhr