Furtanger 8; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1710/2, Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 19.06.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Haupt- und Bauausschuss | Sitzung des Haupt- und Bauausschusses | 19.06.2017 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Im Hinblick auf die umliegende Bebauung ist eine überbaute Fläche von 285,00 m² möglich.
Eine überbaute Fläche von 320,00 m² fügt sich im Hinblick auf die umliegende Bebauung nicht mehr ein.
Der im Antrag genannte Bezugsfall ist als Ausreißer zu betrachten. In der näheren Umgebung sind nur zweigeschossige Gebäude vorzufinden. Einer Bebauung mit 3 Geschossen gemäß Fl.Nr. 1710/21 wird nicht zugestimmt.
Siehe hierzu Antwort auf Frage 3. Ein Satteldach ist grundsätzlich möglich, sofern sich die Wandhöhe und die Firsthöhe in die Umgebung einfügen.
Siehe hierzu Antwort auf Frage 3. Ein zurückgesetztes Flachdach ist grundsätzlich möglich, sofern sich die Wandhöhe und die Firsthöhe in die Umgebung einfügen.
Beschlussvorschlag
Im Hinblick auf die umliegende Bebauung ist eine überbaute Fläche von 285,00 m² möglich.
Eine überbaute Fläche von 320,00 m² fügt sich im Hinblick auf die umliegende Bebauung nicht mehr ein.
Der im Antrag genannte Bezugsfall ist als Ausreißer zu betrachten. In der näheren Umgebung sind nur zweigeschossige Gebäude vorzufinden. Einer Bebauung mit 3 Geschossen gemäß Fl.Nr. 1710/21 wird nicht zugestimmt.
Siehe hierzu Antwort auf Frage 3. Ein Satteldach ist grundsätzlich möglich, sofern sich die Wandhöhe und die Firsthöhe in die Umgebung einfügen.
Siehe hierzu Antwort auf Frage 3. Ein zurückgesetztes Flachdach ist grundsätzlich möglich, sofern sich die Wandhöhe und die Firsthöhe in die Umgebung einfügen.
Beschluss
Im Hinblick auf die umliegende Bebauung ist eine überbaute Fläche von 285,00 m² möglich.
Eine überbaute Fläche von 320,00 m² fügt sich im Hinblick auf die umliegende Bebauung nicht mehr ein.
Der im Antrag genannte Bezugsfall ist als Ausreißer zu betrachten. In der näheren Umgebung sind nur zweigeschossige Gebäude vorzufinden. Einer Bebauung mit 3 Geschossen gemäß Fl.Nr. 1710/21 wird nicht zugestimmt.
Siehe hierzu Antwort auf Frage 3. Ein Satteldach ist grundsätzlich möglich, sofern sich die Wandhöhe und die Firsthöhe in die Umgebung einfügen.
Siehe hierzu Antwort auf Frage 3. Ein zurückgesetztes Flachdach ist grundsätzlich möglich, sofern sich die Wandhöhe und die Firsthöhe in die Umgebung einfügen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0