Furtanger 8; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1710/2, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 19.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.06.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage geplant.

Im Zuge des eingereichten Vorbescheides werden folgende Fragen gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:

  1. Darf die überbaute Fläche unter Berücksichtigung des Bezugsfalls 1 die Fläche von 285,00 m² betragen?

    Im Hinblick auf die umliegende Bebauung ist eine überbaute Fläche von 285,00 m² möglich.


  2. Darf die überbaute Fläche unter Berücksichtigung der Überbauung der gesamten Grundfläche des dargestellten Baukörpers auch 320,00 m² betragen?

    Eine überbaute Fläche von 320,00 m² fügt sich im Hinblick auf die umliegende Bebauung nicht mehr ein.


  3. Darf auf dem Grundstück unter Beachtung des Bezugsfalls mit Fl.Nr. 1710/21 die Bebauung mit 3 Geschossen geplant werden?

    Der im Antrag genannte Bezugsfall ist als Ausreißer zu betrachten. In der näheren Umgebung sind nur zweigeschossige Gebäude vorzufinden. Einer Bebauung mit 3 Geschossen gemäß Fl.Nr. 1710/21 wird nicht zugestimmt.


  4. Darf oberhalb der 3 Geschosse (Variante 1), wie im Plan dargestellt, ein Satteldach errichtet werden?

    Siehe hierzu Antwort auf Frage 3. Ein Satteldach ist grundsätzlich möglich, sofern sich die Wandhöhe und die Firsthöhe in die Umgebung einfügen.




  5. Darf oberhalb der 3 Geschosse (Variante 2), wie im Plan dargestellt, ein zurückgesetztes Flachdach errichtet werden?

    Siehe hierzu Antwort auf Frage 3. Ein zurückgesetztes Flachdach ist grundsätzlich möglich, sofern sich die Wandhöhe und die Firsthöhe in die Umgebung einfügen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Darf die überbaute Fläche unter Berücksichtigung des Bezugsfalls 1 die Fläche von 285,00 m² betragen?

    Im Hinblick auf die umliegende Bebauung ist eine überbaute Fläche von 285,00 m² möglich.


  2. Darf die überbaute Fläche unter Berücksichtigung der Überbauung der gesamten Grundfläche des dargestellten Baukörpers auch 320,00 m² betragen?

    Eine überbaute Fläche von 320,00 m² fügt sich im Hinblick auf die umliegende Bebauung nicht mehr ein.


  3. Darf auf dem Grundstück unter Beachtung des Bezugsfalls mit Fl.Nr. 1710/21 die Bebauung mit 3 Geschossen geplant werden?

    Der im Antrag genannte Bezugsfall ist als Ausreißer zu betrachten. In der näheren Umgebung sind nur zweigeschossige Gebäude vorzufinden. Einer Bebauung mit 3 Geschossen gemäß Fl.Nr. 1710/21 wird nicht zugestimmt.


  4. Darf oberhalb der 3 Geschosse (Variante 1), wie im Plan dargestellt, ein Satteldach errichtet werden?

    Siehe hierzu Antwort auf Frage 3. Ein Satteldach ist grundsätzlich möglich, sofern sich die Wandhöhe und die Firsthöhe in die Umgebung einfügen.


  5. Darf oberhalb der 3 Geschosse (Variante 2), wie im Plan dargestellt, ein zurückgesetztes Flachdach errichtet werden?

    Siehe hierzu Antwort auf Frage 3. Ein zurückgesetztes Flachdach ist grundsätzlich möglich, sofern sich die Wandhöhe und die Firsthöhe in die Umgebung einfügen.

Auf die gemeindliche Stellplatzsatzung und Fahrradabstellplatzsatzung wird hingewiesen.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Darf die überbaute Fläche unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Furtanger 4b und 4c die Fläche von 285,00 m² betragen?

    Im Hinblick auf die umliegende Bebauung ist eine überbaute Fläche von 285,00 m² möglich.


  2. Darf die überbaute Fläche unter Berücksichtigung der Überbauung der gesamten Grundfläche des dargestellten Baukörpers auch 320,00 m² betragen?

    Eine überbaute Fläche von 320,00 m² fügt sich im Hinblick auf die umliegende Bebauung nicht mehr ein.


  3. Darf auf dem Grundstück unter Beachtung des Bezugsfalls mit Fl.Nr. 1710/21 die Bebauung mit 3 Geschossen geplant werden?

    Der im Antrag genannte Bezugsfall ist als Ausreißer zu betrachten. In der näheren Umgebung sind nur zweigeschossige Gebäude vorzufinden. Einer Bebauung mit 3 Geschossen gemäß Fl.Nr. 1710/21 wird nicht zugestimmt.


  4. Darf oberhalb der 3 Geschosse (Variante 1), wie im Plan dargestellt, ein Satteldach errichtet werden?

    Siehe hierzu Antwort auf Frage 3. Ein Satteldach ist grundsätzlich möglich, sofern sich die Wandhöhe und die Firsthöhe in die Umgebung einfügen.


  5. Darf oberhalb der 3 Geschosse (Variante 2), wie im Plan dargestellt, ein zurückgesetztes Flachdach errichtet werden?

    Siehe hierzu Antwort auf Frage 3. Ein zurückgesetztes Flachdach ist grundsätzlich möglich, sofern sich die Wandhöhe und die Firsthöhe in die Umgebung einfügen.

Auf die gemeindliche Stellplatzsatzung und Fahrradabstellplatzsatzung wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2018 13:25 Uhr