Friedrichshafener Straße; Antrag auf Befreiung zur Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 3239/34, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 19.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.06.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“.

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind bauliche Anlagen mit einer Höhe von max. 14 m zulässig.

Die geplante Mobilfunkanlage hat eine Gesamthöhe von 9,90 m. Der Antennenträger wird mit einem Überstand von rund 6,20 m an der Fassade des genehmigten Gebäudes (Höhe ca. 17 m) errichtet und überschreitet daher die festgesetzte Höhe des Bebauungsplanes.

Nach Art. 57 BayBO sind Antennen sowie Antennen tragende Masten mit einer freien Höhe bis 10 m vefahrensfrei.

Daher ist für das Vorhaben eine isolierte Befreiung erforderlich. Städtebauliche Gründe stehen der Errichtung einer Mobilfunkanlage nicht entgegen.

Beschlussvorschlag

Einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“ bzgl. Überschreitung der festgesetzten max. Höhe von 14 m für bauliche Anlagen wird zugestimmt.
Es ergeht der Hinweis, dass eine luftrechtliche Genehmigung durch den Antragsteller ggf. beim Luftamt Süd eingeholt werden muss.

Beschluss

Einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“ bzgl. Überschreitung der festgesetzten max. Höhe von 14 m für bauliche Anlagen wird zugestimmt.
Es ergeht der Hinweis, dass eine luftrechtliche Genehmigung durch den Antragsteller beim Luftamt Süd eingeholt werden muss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.01.2018 13:25 Uhr