1. Änderung des Bebauungsplanes "Hauptstraße West" für den Bereich mit den Fl.Nrn. 358, 358/4, 358/5, 358/6, 358/7, 353/19 T., 340/1 T., 350 T., 350/2 T., jeweils Gemarkung Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 19.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.06.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für den Bereich im Bebauungsplangebiet „Hauptstraße West“ mit der Fl.Nr. 358, Gemarkung Argelsried wurde beantragt, den Bebauungsplan geringfügig zu ändern, um einen adäquaten Um- und Anbau an die bestehende Bebauung zu erreichen, welcher auch für gesunde Wohnverhältnisse ausreichend ist. Der Plan i.d.F. 6.6.17 ist in Anlage beigefügt. Es geht darum, die Nutzungsschablone (MD, II, SD, WH 6,0 m, 40 Grad Dachneigung zwingend, FH 10,70 m) komplett für das östlich festgesetzte Baufeld anzuwenden. Der Zwischenbau zu den Hallen hin soll beibehalten werden, jedoch die Wandhöhe von 3,8 Meter auf 5 Meter erhöht und zweigeschossig werden. Die festgesetzte GR ist anders auf die Bauräume aufzuteilen, eine Mehrung der GR findet dabei nicht statt. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die geringfügigen Änderungen. Die anfallenden Kosten für die Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller übernommen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.06.2017 und beschließt:

1. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Hauptstraße West“ mit der Fl.Nr. 358, Gemarkung Argelsried wird für seinen gesamten Geltungsbereich geändert.

2. Das Planänderungsverfahren erhält die Bezeichnung:

„1. Änderung des Bebauungsplanes "Hauptstraße West" für den Bereich mit den Fl.Nrn. 358, 358/4, 358/5, 358/6, 358/7, 353/19 T., 340/1 T., 350 T., 350/2 T., jeweils Gemarkung Argelsried“

3. Der Planentwurf zur 1. Änderung i.d.F.v. 06.06.2017 wird inhaltlich gebilligt.

4. Primäres städtebauliches Planänderungsziel ist die Änderung der Festsetzungen für das im Bebauungsplan „Hauptstraße West“ östlich befindliche Baufeld, um einen adäquaten Um- und Anbau an die bestehende Bebauung zu erreichen, welcher auch für gesunde Wohnverhältnisse ausreichend ist.


5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Planänderungsverfahrens ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.06.2017 und beschließt:

1. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Hauptstraße West“ mit der Fl.Nr. 358, Gemarkung Argelsried wird für seinen gesamten Geltungsbereich geändert.

2. Das Planänderungsverfahren erhält die Bezeichnung:

„1. Änderung des Bebauungsplanes "Hauptstraße West" für den Bereich mit den Fl.Nrn. 358, 358/4, 358/5, 358/6, 358/7, 353/19 T., 340/1 T., 350 T., 350/2 T., jeweils Gemarkung Argelsried“

3. Der Planentwurf zur 1. Änderung i.d.F.v. 06.06.2017 wird inhaltlich gebilligt.

4. Primäres städtebauliches Planänderungsziel ist die Änderung der Festsetzungen für das im Bebauungsplan „Hauptstraße West“ östlich befindliche Baufeld, um einen adäquaten Um- und Anbau an die bestehende Bebauung zu erreichen, welcher auch für gesunde Wohnverhältnisse ausreichend ist.


5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Planänderungsverfahrens ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2018 13:25 Uhr