Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 19.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für den Bereich im Bebauungsplangebiet „Hauptstraße West“ mit der Fl.Nr. 358, Gemarkung Argelsried wurde beantragt, den Bebauungsplan geringfügig zu ändern, um einen adäquaten Um- und Anbau an die bestehende Bebauung zu erreichen, welcher auch für gesunde Wohnverhältnisse ausreichend ist. Der Plan i.d.F. 6.6.17 ist in Anlage beigefügt. Es geht darum, die Nutzungsschablone (MD, II, SD, WH 6,0 m, 40 Grad Dachneigung zwingend, FH 10,70 m) komplett für das östlich festgesetzte Baufeld anzuwenden. Der Zwischenbau zu den Hallen hin soll beibehalten werden, jedoch die Wandhöhe von 3,8 Meter auf 5 Meter erhöht und zweigeschossig werden. Die festgesetzte GR ist anders auf die Bauräume aufzuteilen, eine Mehrung der GR findet dabei nicht statt. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die geringfügigen Änderungen. Die anfallenden Kosten für die Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller übernommen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.06.2017 und beschließt:
1. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Hauptstraße West“ mit der Fl.Nr. 358, Gemarkung Argelsried wird für seinen gesamten Geltungsbereich geändert.
2. Das Planänderungsverfahren erhält die Bezeichnung:
„1. Änderung des Bebauungsplanes "Hauptstraße West" für den Bereich mit den Fl.Nrn. 358, 358/4, 358/5, 358/6, 358/7, 353/19 T., 340/1 T., 350 T., 350/2 T.,
jeweils Gemarkung Argelsried“
3. Der Planentwurf zur 1. Änderung i.d.F.v. 06.06.2017 wird inhaltlich gebilligt.
4. Primäres städtebauliches Planänderungsziel ist die Änderung der Festsetzungen für das im Bebauungsplan „Hauptstraße West“ östlich befindliche Baufeld, um einen adäquaten Um- und Anbau an die bestehende Bebauung zu erreichen, welcher auch für gesunde Wohnverhältnisse ausreichend ist.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Planänderungsverfahrens ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.06.2017 und beschließt:
1. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Hauptstraße West“ mit der Fl.Nr. 358, Gemarkung Argelsried wird für seinen gesamten Geltungsbereich geändert.
2. Das Planänderungsverfahren erhält die Bezeichnung:
„1. Änderung des Bebauungsplanes "Hauptstraße West" für den Bereich mit den Fl.Nrn. 358, 358/4, 358/5, 358/6, 358/7, 353/19 T., 340/1 T., 350 T., 350/2 T.,
jeweils Gemarkung Argelsried“
3. Der Planentwurf zur 1. Änderung i.d.F.v. 06.06.2017 wird inhaltlich gebilligt.
4. Primäres städtebauliches Planänderungsziel ist die Änderung der Festsetzungen für das im Bebauungsplan „Hauptstraße West“ östlich befindliche Baufeld, um einen adäquaten Um- und Anbau an die bestehende Bebauung zu erreichen, welcher auch für gesunde Wohnverhältnisse ausreichend ist.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Planänderungsverfahrens ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2018 13:25 Uhr