Gemeinde Weßling; 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“; Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 19.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching im 12. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Ein Weßlinger Unternehmer baut bereits auf der Vorbehaltsfläche für Kies und Sand Nr. 90 östlich des Weßlinger Ortsteils Hochstadt Kies ab. Die bislang im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Konzentrationsflächen ausgewiesenen Flächen sind teilweise bereits ausgekiest und wiederverfüllt. Dies betrifft z.B. die angrenzenden Flurnummern 254, 240 und 247 sowie 984, Gemarkung Hochstadt.
Zur Sicherung der Rohstoffversorgung für die nähere Zukunft plant derselbe Unternehmer den Kiesabbau auf den Flurnummern 136, 137, 249, 250 sowie 251, Gemarkung Hochstadt (Teilbereich 1), im Trockenabbau mit anschließender Wiederverfüllung. Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung soll durch eine Erweiterung der vorhandenen Konzentrationsfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen. Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb eines im Regionalplans ausgewiesenen Vorranggebietes für Bodenschätze mit der Nr. 90.
Im Umfeld der Maßnahme liegen mehrere Trinkwassernutzungen. Die Fläche liegt im Zustrombereich des Brunnens 4 Gilching, die Zone IIIB grenzt unmittelbar an das Abbaugebiet an.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt-und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt samt Anlagen zur Kenntnis und beschließt gegen die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weßling „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ folgende Einwendung zu führen:
Die Fläche liegt im Zustrombereich des Brunnens 4 Gilching, die Zone IIIB grenzt unmittelbar an das Abbaugebiet an. Das Gilchinger Trinkwasser darf auf gar keinen Fall durch den Kiesabbau beeinträchtigt werden. Entsprechende Auflagen für Schutzmaßnahmen und Überwachungen seitens der zuständigen Unteren Wasserbehörde im Landratsamt Starnberg sind dringend erforderlich und im Bauleitplanverfahren einzufordern.
Beschluss 1
GRin Brosig stellt den Antrag, dass zur Sicherung der gemeindlichen Trinkwasserversorgung sich die Gemeinde gegen den geplanten Kiesabbau ausspricht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Haupt-und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt samt Anlagen zur Kenntnis und beschließt gegen die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weßling „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“
folgende Einwendung zu führen:
Die Fläche liegt im Zustrombereich des Brunnens 4 Gilching, die Zone IIIB grenzt unmittelbar an das Abbaugebiet an. Das Gilchinger Trinkwasser darf auf gar keinen Fall durch den Kiesabbau beeinträchtigt werden. Entsprechende Auflagen für Schutzmaßnahmen und Überwachungen seitens der zuständigen Unteren Wasserbehörde im Landratsamt Starnberg sind dringend erforderlich und im Bauleitplanverfahren einzufordern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2018 13:25 Uhr