Gemeinde Weßling; 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“; Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 19.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.06.2017 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching im 12. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.  Ein Weßlinger  Unternehmer  baut bereits auf der Vorbehaltsfläche  für Kies und Sand Nr. 90 östlich des Weßlinger  Ortsteils Hochstadt Kies ab. Die bislang im rechtswirksamen   Flächennutzungsplan   als  Konzentrationsflächen   ausgewiesenen   Flächen sind teilweise  bereits ausgekiest  und wiederverfüllt.  Dies betrifft z.B. die angrenzenden Flurnummern 254,  240 und 247 sowie 984, Gemarkung Hochstadt.

Zur Sicherung der Rohstoffversorgung  für die nähere Zukunft  plant derselbe Unternehmer  den Kiesabbau  auf den Flurnummern  136, 137, 249, 250 sowie 251,   Gemarkung Hochstadt (Teilbereich  1),  im Trockenabbau  mit anschließender  Wiederverfüllung.  Die vorliegende  Flächennutzungsplanänderung   soll durch eine Erweiterung der  vorhandenen   Konzentrationsfläche   die  planungsrechtlichen   Voraussetzungen dafür schaffen. Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb eines im Regionalplans ausgewiesenen Vorranggebietes für Bodenschätze mit der Nr. 90. 

Im Umfeld der Maßnahme liegen mehrere Trinkwassernutzungen. Die Fläche liegt im Zustrombereich des Brunnens 4 Gilching, die Zone IIIB grenzt unmittelbar an das Abbaugebiet an.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt-und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt samt Anlagen zur Kenntnis und beschließt gegen die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weßling „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ folgende Einwendung zu führen:

Die Fläche liegt im Zustrombereich des Brunnens 4 Gilching, die Zone IIIB grenzt unmittelbar an das Abbaugebiet an. Das Gilchinger Trinkwasser darf auf gar keinen Fall durch den Kiesabbau beeinträchtigt werden. Entsprechende Auflagen für Schutzmaßnahmen und Überwachungen seitens der zuständigen Unteren Wasserbehörde im Landratsamt Starnberg sind dringend erforderlich und im Bauleitplanverfahren einzufordern.

Beschluss 1

GRin Brosig stellt den Antrag, dass zur Sicherung der gemeindlichen Trinkwasserversorgung sich die Gemeinde gegen den geplanten Kiesabbau ausspricht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Haupt-und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt samt Anlagen zur Kenntnis und beschließt gegen die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weßling „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ folgende Einwendung zu führen:

Die Fläche liegt im Zustrombereich des Brunnens 4 Gilching, die Zone IIIB grenzt unmittelbar an das Abbaugebiet an. Das Gilchinger Trinkwasser darf auf gar keinen Fall durch den Kiesabbau beeinträchtigt werden. Entsprechende Auflagen für Schutzmaßnahmen und Überwachungen seitens der zuständigen Unteren Wasserbehörde im Landratsamt Starnberg sind dringend erforderlich und im Bauleitplanverfahren einzufordern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2018 13:25 Uhr