Adolph-Kolping-Weg 11a; Antrag auf Befreiung zur Errichtung eines Gerätehauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 4/23, Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 21.08.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Weßlinger Straße“.
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Nebenanlagen nur an der westlichen Grundstücksgrenze möglich.
Das geplante Gartenhaus mit einer Länge von 3,20 m und einer Breite von 3,00 m soll nun
an der nördlichen Grundstücksgrenze im Anschluss an die bestehende Garage errichtet werden.
Hierzu ist eine isolierte Befreiung erforderlich.
Der Antrag wird in nichtöffentlicher Sitzung zur Kenntnis beigegeben.
Städtebauliche Gründe stehen der Aufstellung eines Gartenhauses an dem geplanten Standort nicht entgegen.
Der Eigentümer des betroffenen Nachbargrundstücks hat dem Vorhaben
zugestimmt.
Gleichartigen Befreiungen wurde im Bebauungsplangebiet bereits zugestimmt.
Beschlussvorschlag
Einer isolierten
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Aufstellung eines Gartenhauses an der nördlichen Grundstücksgrenze im Anschluss an die bestehende Garage wird zugstimmt.
Beschluss
Einer isolierten
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Aufstellung eines Gartenhauses an der nördlichen Grundstücksgrenze im Anschluss an die bestehende Garage wird zugstimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2018 13:28 Uhr