Kleinfeldstr. 20/22; Antrag auf Befreiung zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 665/4, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 21.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 21.08.2017 ö beschließend 15

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Zwischen Hauptstraße und Kleinfeldstraße“.

Beantragt wird die Errichtung einer Doppelgarage.

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine Garage mit einer Länge von 6 m zulässig.
Beantragt wird jedoch eine Garagenlänge von 7,52 m.
Die beantragte Garage soll entgegen des festgesetzten Bauraumes um 1 m nach hinten verschoben werden, sodass vor der Garage ein Stauraum von 6 m geschaffen wird. Im rückwärtigen Bereich überschreitet das Vorhaben dadurch den ausgewiesenen Bauraum um 2,52 m.

Hierzu ist eine isolierte Befreiung erforderlich.

Die Begründung zur Überschreitung / Verlängerung der Garage wird in nichtöffentlicher Sitzung zur Kenntnis beigegeben.

Seitens der Verwaltung stehen einer Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen.
Die angrenzenden Eigentümer haben keine Einwände erhoben.

Einer gleichartigen Befreiung wurde im Bebauungsplangebiet bereits zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Überschreitung des Garagenbauraumes – wie beantragt - wird zugestimmt.

Beschluss

Einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Überschreitung des Garagenbauraumes – wie beantragt - wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Brosig nahm wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Datenstand vom 23.01.2018 13:28 Uhr