Gemeinde Weßling; 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“; Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 18.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching erneut im 12. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Ein Weßlinger Unternehmer baut bereits auf der Vorbehaltsfläche für Kies und Sand Nr. 90 östlich des Weßlinger Ortsteils Hochstadt Kies ab. Die bislang im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Konzentrationsflächen ausgewiesenen Flächen sind teilweise bereits ausgekiest und wiederverfüllt. Dies betrifft z.B. die angrenzenden Flurnummern 254, 240 und 247 sowie 984, Gemarkung Hochstadt.
Zur Sicherung der Rohstoffversorgung für die nähere Zukunft plant derselbe Unterneh-mer den Kiesabbau auf den Flurnummern 136, 137, 249, 250 sowie 251, Gemarkung Hochstadt (Teilbereich 1), im Trockenabbau mit anschließender Wiederverfüllung. Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung soll durch eine Erweiterung der vorhandenen Konzentrationsfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen. Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb eines im Regionalplans ausgewiesenen Vorranggebietes für Bodenschätze mit der Nr. 90.
Im Umfeld der Maßnahme liegen mehrere Trinkwassernutzungen. Die Fläche liegt im Zustrombereich des Brunnens 4 Gilching, die Zone IIIB grenzt unmittelbar an das Abbaugebiet an.
Bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hat die Gemeinde Gilching eine ablehnende Stellungnahme zum Kiesabbau in Weßling abgeben (Anlage). Es wird vorgeschlagen, diese erneut vorzutragen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Gilching verweist im Flächennutzungsplanverfahren „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf die am 19. Juni 2017 beschlossene und am 20. Juni 2017 an die Gemeinde Weßling übermittelte Stellungnahme, welche erneut als Anlage beigefügt ist und nochmals vorgetragen wird.
Beschluss
Die Gemeinde Gilching verweist im Flächennutzungsplanverfahren „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf die am 19. Juni 2017 beschlossene und am 20. Juni 2017 an die Gemeinde Weßling übermittelte Stellungnahme, welche erneut als Anlage beigefügt ist und nochmals vorgetragen wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
Datenstand vom 23.01.2018 13:30 Uhr