Gemeinde Weßling; 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“; Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 18.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 18.09.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching erneut im 12. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.  Ein Weßlinger  Unternehmer  baut bereits auf der Vorbehaltsfläche  für Kies und Sand Nr. 90 östlich des Weßlinger  Ortsteils Hochstadt Kies ab. Die bislang im rechtswirksamen   Flächennutzungsplan   als  Konzentrationsflächen   ausgewiesenen   Flächen sind teilweise  bereits ausgekiest  und wiederverfüllt.  Dies betrifft z.B. die angrenzenden Flurnummern 254,  240 und 247 sowie 984, Gemarkung Hochstadt.

Zur Sicherung der Rohstoffversorgung  für die nähere Zukunft  plant derselbe Unterneh-mer  den Kiesabbau  auf den Flurnummern  136, 137, 249, 250 sowie 251,   Gemarkung Hochstadt (Teilbereich  1),  im Trockenabbau  mit anschließender  Wiederverfüllung.  Die vorliegende  Flächennutzungsplanänderung   soll durch eine Erweiterung der  vorhandenen   Konzentrationsfläche   die  planungsrechtlichen   Voraussetzungen dafür schaffen. Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb eines im Regionalplans ausgewiesenen Vorranggebietes für Bodenschätze mit der Nr. 90. 

Im Umfeld der Maßnahme liegen mehrere Trinkwassernutzungen. Die Fläche liegt im Zustrombereich des Brunnens 4 Gilching, die Zone IIIB grenzt unmittelbar an das Abbaugebiet an.

Bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hat die Gemeinde Gilching eine ablehnende Stellungnahme zum Kiesabbau in Weßling abgeben (Anlage). Es wird vorgeschlagen, diese erneut vorzutragen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Gilching verweist im Flächennutzungsplanverfahren „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf die am 19. Juni 2017 beschlossene und am 20. Juni 2017 an die Gemeinde Weßling übermittelte Stellungnahme, welche erneut als Anlage beigefügt ist und nochmals vorgetragen wird.

Beschluss

Die Gemeinde Gilching verweist im Flächennutzungsplanverfahren „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf die am 19. Juni 2017 beschlossene und am 20. Juni 2017 an die Gemeinde Weßling übermittelte Stellungnahme, welche erneut als Anlage beigefügt ist und nochmals vorgetragen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.01.2018 13:30 Uhr