Brucker Str. 61 u. 61a; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern und eines Mehrfamilienhauses auf den Grundstücken Fl.Nrn. 15 u. 15/1, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 16.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.10.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Auf dem Grundstück sollen ein Mehrfamilienhaus, sowie 2 Einfamilienhäuser mit Tiefgarage errichtet werden

Die Gebäude sollen wie folgt ausgeführt werden:
Mehrfamilienhaus:
Wandhöhe:                                       6,30 m
Firsthöhe:                                       10,675 m
Überbaute Fläche (Wohnhaus):    250 qm

Einfamilienhäuser:
Wandhöhe:                   6,30 m
Firsthöhe:                     9,45 m
Überbaute Fläche:   109,25 qm


In der näheren Umgebung sind Wandhöhen bis zu 8,50 m und Firsthöhen bis zu 11,50 m vorzufinden. Somit würden sich die Gebäude in die Umgebung einfügen. Die überbaute Fläche fügt sich ebenfalls in den Bestand ein.


Im Rahmen des Vorbescheides werden folgende Fragen gestellt, über die der Haupt- u. Bauausschuss zu entscheiden hat.

Allgemein
  1. Ist die geplante Erschließung der beiden geplanten Einfamilienhäuser planungsrechtlich zulässig?

Die geplante Erschließung ist planungsrechtlich möglich.



Mehrfamilienhaus
  1. Das Mehrfamilienhaus soll mit seiner Firstrichtung parallel zur Brucker Straße errichtet werden. Bezugsfälle hierfür wären der Lindenweg x und x sowie die Gebäude in der Brucker Str. x,.x, x und x. Auch das Gebäude Brucker Straße x, jedoch kein Wohngebäude, wäre ein Bezugsfall.
Die geplante Firstrichtung ist planungsrechtlich möglich.



Weitere Fragen:
  1. Ist die geplante Bebauung mit einer Grundfläche von 250 qm (MFH) bzw. 320,45 qm(TGA) planungsrechtlich zulässig?

Die geplante Grundfläche ist planungsrechtlich zulässig.




  1. Ist die geplante Wandhöhe mit 6,30 m planungsrechtlich zulässig?

Die geplante Wandhöhe ist planungsrechtlich zulässig.



  1. Ist die geplante Firsthöhe mit 10,675 m planungsrechtlich zulässig?

Die geplante Firsthöhe ist planungsrechtlich zulässig.



  1. Ist die Tiefgarageneinfahrt entlang der nördlichen Grundstücksgrenze, mit einem Abstand von 4,50 m planungsrechtlich zulässig?

Die Tiefgarageneinfahrt ist planungsrechtlich zulässig.



Einfamilienhaus (1+2)

  1. Ist die geplante Bebauung mit einer Grundfläche von 109,25 qm (EFH) bzw. 36 qm (Garage) planungsrechtlich zulässig?

Die geplante Bebauung ist planungsrechtlich zulässig.


  1. Ist die geplante Wandhöhe mit 6,30 m planungsrechtlich zulässig?

Die geplante Wandhöhe ist planungsrechtlich zulässig.


  1. Ist die geplante Firsthöhe mit 9,45 m planungsrechtlich zulässig?

Die geplante Firsthöhe mit planungsrechtlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

Allgemein
  1. Ist die geplante Erschließung der beiden geplanten Einfamilienhäuser planungsrechtlich zulässig?

Die geplante Erschließung ist planungsrechtlich möglich.



Mehrfamilienhaus
  1. Das Mehrfamilienhaus soll mit seiner Firstrichtung parallel zur Brucker Straße errichtet werden. Bezugsfälle hierfür wären der Lindenweg x und x sowie die Gebäude in der Brucker Str. x,.x, x und x. Auch das Gebäude Brucker Straße x, jedoch kein Wohngebäude, wäre ein Bezugsfall.
Die geplante Firstrichtung ist planungsrechtlich möglich.



Weitere Fragen:
  1. Ist die geplante Bebauung mit einer Grundfläche von 250 qm (MFH) bzw. 320,45 qm(TGA) planungsrechtlich zulässig?

Die geplante Grundfläche ist planungsrechtlich zulässig.




  1. Ist die geplante Wandhöhe mit 6,30 m planungsrechtlich zulässig?

Die geplante Wandhöhe ist planungsrechtlich zulässig.



  1. Ist die geplante Firsthöhe mit 10,675 m planungsrechtlich zulässig?

Die geplante Firsthöhe ist planungsrechtlich zulässig.



  1. Ist die Tiefgarageneinfahrt entlang der nördlichen Grundstücksgrenze, mit einem Abstand von 4,50 m planungsrechtlich zulässig?

Die Tiefgarageneinfahrt ist planungsrechtlich zulässig.

Einfamilienhaus (1+2)

  1. Ist die geplante Bebauung mit einer Grundfläche von 109,25 qm (EFH) bzw. 36 qm (Garage) planungsrechtlich zulässig?

Die geplante Bebauung ist planungsrechtlich zulässig.


  1. Ist die geplante Wandhöhe mit 6,30 m planungsrechtlich zulässig?

Die geplante Wandhöhe ist planungsrechtlich zulässig.


  1. Ist die geplante Firsthöhe mit 9,45 m planungsrechtlich zulässig?

Die geplante Firsthöhe mit planungsrechtlich zulässig.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

Allgemein
  1. Ist die geplante Erschließung der beiden geplanten Einfamilienhäuser planungsrechtlich zulässig?

Die geplante Erschließung ist planungsrechtlich möglich.



Mehrfamilienhaus
  1. Das Mehrfamilienhaus soll mit seiner Firstrichtung parallel zur Brucker Straße errichtet werden. Bezugsfälle hierfür wären der Lindenweg x und x sowie die Gebäude in der Brucker Str. x,.x, x und x. Auch das Gebäude Brucker Straße x, jedoch kein Wohngebäude, wäre ein Bezugsfall.
Die geplante Firstrichtung ist planungsrechtlich möglich.



Weitere Fragen:
  1. Ist die geplante Bebauung mit einer Grundfläche von 250 qm (MFH) bzw. 320,45 qm(TGA) planungsrechtlich zulässig?

Die geplante Grundfläche ist planungsrechtlich zulässig.




  1. Ist die geplante Wandhöhe mit 6,30 m planungsrechtlich zulässig?

Die geplante Wandhöhe ist planungsrechtlich zulässig.



  1. Ist die geplante Firsthöhe mit 10,675 m planungsrechtlich zulässig?

Die geplante Firsthöhe ist planungsrechtlich zulässig.



  1. Ist die Tiefgarageneinfahrt entlang der nördlichen Grundstücksgrenze, mit einem Abstand von 4,50 m planungsrechtlich zulässig?

Die Tiefgarageneinfahrt ist planungsrechtlich zulässig.

Einfamilienhaus (1+2)

  1. Ist die geplante Bebauung mit einer Grundfläche von 109,25 qm (EFH) bzw. 36 qm (Garage) planungsrechtlich zulässig?

Die geplante Bebauung ist planungsrechtlich zulässig.


  1. Ist die geplante Wandhöhe mit 6,30 m planungsrechtlich zulässig?

Die geplante Wandhöhe ist planungsrechtlich zulässig.


  1. Ist die geplante Firsthöhe mit 9,45 m planungsrechtlich zulässig?

Die geplante Firsthöhe mit planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2018 13:32 Uhr