Bebauungsplan "Dornier-Siedlung"; 2. Teiländerung; Grundstück FlNr. 1619/18, Gemarkung Gilching
Billigung und öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 16.10.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Haupt- und Bauausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Gilching hat am 22.05.2017 die Aufstellung der Bebauungsplanteiländerung „Bebauungsplan Dornier-Siedlung; 2. Teiländerung; Grundstücke FlNrn. 1619/18 sowie Teilfläche 1619/76, jeweils Gemarkung Gilching“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt für den Landkreis Starnberg am 31.05.2017 bekanntgemacht.
Das Maß der baulichen Nutzung wird nicht vergrößert sondern baulich auf zwei Baukörper verteilt. Die laut Bebauungsplan zulässigen Werte für Grundfläche (GR) und Geschoßfläche (GF) von 185m² (GR) und 350 m² (GF) sollen wie im Plan dargestellt auf die beiden Grundstücksteile aufgeteilt werden. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes durch Text und Zeichnungen sollen Ihre Gültigkeit behalten.
Der städtebauliche Charakter der „Dornier-Siedlung“ wird durch die Maßnahme nicht verändert.
Es handelt sich vorliegend um beplantes Gebiet nach § 30 Abs. 1 BauGB, dessen Baurecht im hier gegenständlichen Teiländerungsbereich in einem Umfang geändert werden soll, der die Grundzüge der Planung tangiert, weshalb das Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchzuführen ist.
In Anlage beigefügt ist eine ausgearbeitete und aus dem Flächennutzungsplan (WR) Reines Wohngebiet, entwickelte Planzeichnung mit Begründung. Sollte der Haupt- und Bauausschuss dem Bebauungsplanteiländerungsentwurf inhaltlich zustimmen, wäre er zu billigen und einem ersten Auslegungsverfahren zuzuführen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25
.09.2017 und beschließt:
1. Der Satzungsentwurf zum Bebauungsplanteiländerungsentwurf „Dornier-Siedlung; 2. Teiländerung, Grundstück Fl.Nr. 1619/18, Gemarkung Gilching“ in der Fassung vom 16.10.2017 wird inhaltlich gebilligt.
2. Das Bebauungsplanteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung:
„Dornier-Siedlung“; 2. Teiländerung; Grundstück FlNr. 1619/18, Gemarkung Gilching
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25
.09.2017 und beschließt:
1. Der Satzungsentwurf zum Bebauungsplanteiländerungsentwurf „Dornier-Siedlung; 2. Teiländerung, Grundstück Fl.Nr. 1619/18, Gemarkung Gilching“ in der Fassung vom 16.10.2017 wird inhaltlich gebilligt.
2. Das Bebauungsplanteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung:
„Dornier-Siedlung“; 2. Teiländerung; Grundstück FlNr. 1619/18, Gemarkung Gilching
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2018 13:32 Uhr