Am Markt 5; Antrag zur Nuztungsänderung von einer Wohnung in eine Praxis auf dem Grundstück Fl.Nr. 1302, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 13.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 13.11.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortszentrum“.

Beantragt wird die Nutzungsänderung einer im 3. OG befindlichen Wohnung zu einer Praxis.

Hier wurden seit Bezugsfertigkeit 3 genehmigte Wohneinheiten als Praxis für Psychotherapie genutzt, ohne dass ein entsprechender Antrag auf Nutzungsänderung beantragt wurde.

Mit eingereichter Bauvorlage wird nun folgendes beantragt:

Zwei der drei genutzten Praxiseinheiten werden wieder zum Wohnen zurückgebaut. In einer Wohneinheit soll weiterhin eine Praxis für Psychotherapie weitergeführt werden. Die Größe der Praxis beträgt 50,25 m².

Gem. den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist jedoch im 3. OG lediglich eine Wohnnutzung zulässig. Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.

Somit widerspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Mit Einreichung des Bauantrages wird eine Befreiung von diesen Festsetzungen beantragt und wie folgt begründet:
„Die Änderung stellt keine Verschlechterung in Bezug auf Schallschutz für die Nachbarn dar. Da die Öffnungszeiten lt. Betriebsbeschreibung Mo-Fr. von 9 – 18 Uhr sind, ergibt sich für die Nachbarn sogar eine Verbesserung. Am Wochenende und abends treten keine Immissionen auf.“

Im gesamten Baugebiet wurde im 3. OG keine gewerbliche Nutzungen genehmigt.
Zur Vermeidung von Bezugsfällen sollte auch hier einer Befreiung nicht zugestimmt werden.

Beschlussvorschlag

Das planungsrechtliche Einvernehmen kann nicht erteilt werden, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten werden. Gründe für eine Befreiung hierzu werden nicht gesehen .

Beschluss

Das planungsrechtliche Einvernehmen kann nicht erteilt werden, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten werden. Gründe für eine Befreiung hierzu werden nicht gesehen .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2018 13:33 Uhr