Gemeindestraßen - Straßenausbau 2020
- Straßenausbau 2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 13.11.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 16. April 2013 sind für künftige erstmalige endgültige Herstellungen und Verbesserungen und Sanierungen der Zustandsbericht der Gemeindestraßen auf Grundlage der Befahrung mit „eagle eye“ – „tifosy“ aus dem Jahr 2011 als Entscheidungsgrundlage und für die Haushaltsberatungen heranzuziehen.
Als Entscheidungsgrundlage für den Straßenausbau 2020 und 2021 ist im Anhang eine Liste sämtlicher Gemeindestraßen mit Angabe der Zustandsklassen (6-8) beigefügt und in einem Übersichtsplan mit Abrechnungsgrenzen eingetragen. Dabei wird grundsätzlich in Zustandsklassen von 1 bis 8 eingeteilt. Die Zustandsklassen 6 - 8 werden wie folgt definiert:
Zustandsklasse 6 und 7
Bei diesen Straßen sind eine allgemeine Unebenheit stark ausgeprägt und vereinzelt sind schlag-/ stoßartige Beanspruchungen spürbar. Starke Setzungen und Querunebenheiten sind durch Spurrinnen deutlich erkennbar und diese haben häufig größere Rissflächen.
Zustandsklasse 8
Die Verkehrssicherheit kann unter Umständen nicht mehr gegeben sein. In der Straße sind starke Oberflächenschäden wie Schlaglöcher, Setzungen, Verformungen, offenen Netzrisse oder starke Ausmagerungen.
Um eine Baumaßnahme unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten günstig ausschreiben und beauftragen zu können, ist eine Ausschreibung jeweils im Frühjahr anzustreben. Alle Planungen und Grundstücksangelegenheiten (Ankauf/Tausch) sollten daher rechtzeitig vorher durchgeführt werden (ein Jahr vor Ausschreibung) und auch die notwendigen Informationsveranstaltungen für die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer sind rechtzeitig einzuplanen (siehe Gemeinderatsbeschluss vom 18. November 2014). Somit wäre eine zweijährige Ausführungszeit von Planung bis zur Fertigstellung anzusetzen.
Die Verwaltung schlägt vor, für das Haushaltsjahr 2019 drei Maßnahmen in den Haushaltsplanungen vorzusehen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der HBA sieht für das HH-Jahre
2020
- Wildmoosweg
- Fürstenfelder Weg
- Bahnhofstraße
2021
- Gilgener Heide
- Spitzwiesenweg
- Kohlstatt
als Staßenbaumaßnahmen vor.
Beschluss 1
GRin Brosig stellt den Antrag für das HHJahr 2020 die Straßen am Wildmoosweg und Fürstenfelder Weg zurückzustellen und stattdessen die Rathausstraße und Sonnenstraße wegen der höheren Frequentierung vorzuziehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 6
Beschluss 2
Der HBA sieht für die
HH-Jahre
2020
- Wildmoosweg
- Fürstenfelder Weg
- Bahnhofstraße
2021
- Gilgener Heide
- Spitzwiesenweg
- Kohlstatt
als Staßenbaumaßnahmen vor.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2
Datenstand vom 23.01.2018 13:33 Uhr