Begrünung von Bachläufen (Antrag GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 04.07.2017)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss, 24.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 24.07.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der im vorliegenden Antrag angesprochene und für eine Bepflanzung vorgeschlagene Bereich des Aubachs ist im Eigentum der Gemeinde Gilching. Er ist begradigt und ausgeräumt. Er befindet sich unterhalb des Hochwasserrückhaltebeckens und direkt oberhalb des verrohrten Bereiches im Gemeindegebiet.
In der Verwaltung ist die Renaturierung von Bächen bereits seit längerer Zeit für Ausgleichsmaßnahmen angedacht. Hierfür sind Streifen von über 10 Metern um den Bachlauf erforderlich. Bedauerlicherweise befinden sich außer dem im Antrag erwähnten Bereich keine passenden Grundstücke in Gemeindebesitz. Die Liegenschaftsabteilung ist informiert Gelegenheiten für Ankäufe an Bachufern und Wassergräben möglichst wahrzunehmen.
Die Renaturierung und Bepflanzung von Bachläufen ist eine ökologisch sinnvolle Maßnahme, die bei richtiger Umsetzung auch dem Hochwasserschutz dienen kann. Der Flächennutzungsplan von Gilching sieht als Ziel unter anderem auch die Gliederung der offenen Landschaft durch Gehölze an Bächen und Gräben vor. Allerdings ist zu landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Baumpflanzungen über 2 Meter Höhe ein Abstand von 4 Metern vorzusehen.
Eine Renaturierung der Bäche bedeutet auch ein Mäandrieren zu ermöglichen, um verschiedene Fließgeschwindigkeiten und ökologische Nischen entstehen zu lassen.
Eine Bepflanzung sollte sich neben Erle nicht auf Salix purpurea nana beschränken. Eine Gehölzpflege durch abschnittsweises oder einzelstammweises auf den Stock setzen wird sich nicht umgehen lassen, da der begrenzte Raum die Entwicklung eines Auwaldes nicht zulässt und ein ausreichender Abfluss sicherzustellen ist.
Eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wurde angefragt, lag aber noch nicht vor. Im Telefonat wurde die Maßnahme grundsätzlich begrüßt. Da das Hochwasserrückhaltebecken derzeit neu berechnet und zum Teil anders gestaltet werden muss, macht es Sinn mit der Umgestaltung des Aubaches die Ergebnisse abzuwarten. Es wurde empfohlen die Hydraulik des Aubaches berechnen zu lassen, damit die notwendige Abflussleistung gesichert ist.
Für die Freiwillige Feuerwehr Gilching ist nach Rücksprache vor allem wichtig, dass der Rechen vor der Verrohrung zugänglich bleibt. Unter Umständen kann im Zuge der Maßnahmen sogar eine Art Vorrechen eingebaut werden, der die jetzige Situation verbessert.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung macht folgenden über den Antrag hinausgehenden Beschlussvorschlag:
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Renaturierung des Aubaches im Bereich des Krautgartenweges im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten durchzuführen. Dies umfasst eine ökologische Verbesserung des Bachbettes und eine Bepflanzung der Ufer. Hierzu stimmt sie sich mit dem Wasserwirtschaftsamt ab. Die nötige Hydraulik wird berechnet. Notwendige Maßnahmen gegen Hochwasser werden vorgenommen.
  2. Eine Umsetzung soll 2018 oder 2019 in Abstimmung mit den Arbeiten am Hochwasserrückhaltebecken erfolgen.
  3. Die Fläche wird als ökologische Ausgleichsmaßnahme genutzt.
  4. 30.000 Euro für die Maßnahme sind im Haushalt 2018 vorzusehen.

Beschluss

1.        Die Verwaltung wird beauftragt, eine Renaturierung des Aubaches im Bereich des Krautgartenweges im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten durchzuführen. Dies umfasst eine ökologische Verbesserung des Bachbettes und eine Bepflanzung der Ufer. Hierzu stimmt sie sich mit dem Wasserwirtschaftsamt ab. Die nötige Hydraulik wird berechnet. Notwendige Maßnahmen gegen Hochwasser werden vorgenommen.
2.        Eine Umsetzung soll 2018 oder 2019 in Abstimmung mit den Arbeiten am Hochwasserrückhaltebecken erfolgen.
3.        Die Fläche wird als ökologische Ausgleichsmaßnahme genutzt.
4.        Die genauen Kosten sind zu verifizieren und im Haushalt 2018 vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2022 10:58 Uhr