Gemeindewerke:
Bekanntgabe dringliche Anordnung zur Spülung des Wasserleitungsnetzes und zur Regenerierung von Brunnen V
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses, 08.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO ist die dringliche Anordnung zur Spülung des Wasserleitungsnetzes und zur Regenerierung von Brunnen V dem zuständigen Gremium zur Kenntnis zu geben.
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Nach aktuellem Befund, ist Sand im Wasserleitungsnetz. Es werden derzeit Wasserproben an verschiedenen Stellen gezogen und im Labor nach Feinteilen, Trübung (Sand) untersucht. Mit diesen Untersuchungen wird das Gebiet eingegrenzt, in welchem Handlungsbedarf besteht. Die Spülung des Leitungsnetzes mit komprimierter Luft wird derzeit vorbereitet. Die Kosten werden auf ca. 20.000,00 € geschätzt und sind im Wirtschaftsplan nicht eingeplant (außerplanmäßig).
Darüber hinaus wird die erneute Regenerierung des Brunnen V außerplanmäßig erforderlich. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 15.000,00 €.
Aufgrund der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit wurde die Beauftragung der Notmaßnahmen gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO als dringende Anordnung des Bürgermeisters vollzogen.
Finanzielle Auswirkungen
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
Der Finanz- und Personalausschuss hat von der dringlichen Anordnung Kenntnis genommen.
Datenstand vom 23.01.2018 12:15 Uhr