Schenkungsvertrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanz- und Personalausschusses, 08.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Finanz- und Personalausschusses 08.05.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Finanz- und Personalausschuss hat mit Beschluss vom 09.03.2009 festgelegt, dass Zuwendungen und Spenden gemäß § 3 der Dienstanweisung Zuwendungen nachträglich vom Finanz- und Personalausschuss genehmigt werden müssen.

Der Schenker, Herr Taieb Skhiri übereignet der Gemeinde Gilching als Beschenkte im Februar 2017 einen Kronleuchter mit einem Wert von ca. 5.000,00 €. Es handelt sich hierbei um den rechtlichen Vorgang einer Schenkung nach §§ 516 ff. BGB.
Die Beschenkte ist einverstanden, dass das Eigentum an den Gegenstand auf sie übergeht. Der Kristallkronleuchter (siehe Anlage) wurde der Gemeinde Gilching zum unmittelbaren Besitz überlassen. Sie übernimmt die sachgemäße Aufbewahrung des Kronleuchters.
Die Schenkung des Kronleuchters erfolgt unter der Auflage (§ 525 ff. BGB), dass in unmittelbarer Nähe des Kronleuchters das Medallion mit dem Bild der Gattin von Herrn Skhiri sowie der Hinweis auf die Schenkung angebracht werden.

Die Details zu dem Schenkungsvertrag können den beiliegenden Dokumenten entnommen werden.

Beschlussvorschlag

Der Finanz- und Personalausschuss stimmt der Annahme des Kronleuchters von Herrn Taieb Skhiri zu.

Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss stimmt der Annahme des Kronleuchters von Herrn Taieb Skhiri zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2018 12:15 Uhr