Römerstraße 22; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1248/6, Gem. Gilching; hier: sanierungsrechtliche Genehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 15.01.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das Grundstück Römerstraße 22, im städtebaulichen Sanierungsgebiet gelegen, wurde ein Antrag auf Freistellung eingereicht. Mit dem Antrag auf Freistellung erklärt der Bauherr und Architekt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. Dies entbindet jedoch nicht von der sanierungsrechtlichen Genehmigung. Das Architekturbüro Plankreis, München wurde um eine schriftliche Stellungnahme hinsichtlich der festgelegten städtebaulichen Sanierungsziele gebeten. Diese ist in Anlage beigefügt. Mit dem Antragsteller soll im Dialog versucht werden, die in der Beurteilung vorgeschlagenen Verbesserungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen auf sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 Abs. 1 BauGB im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet I-Ortsmitte Gilching. Die in der Stellungnahme des Büros Plankreis, München vom 10.01.2018 vorgeschlagenen Verbesserungsmöglichkeiten sind nach Möglichkeit in der Planung zu berücksichtigen.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen auf sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 Abs. 1 BauGB im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet I-Ortsmitte Gilching. Die in der Stellungnahme des Büros Plankreis, München vom 10.01.2018 vorgeschlagenen Verbesserungsmöglichkeiten sind nach Möglichkeit in der Planung zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.02.2018 10:42 Uhr