Karolingerstr. 5; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1321/38, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 19.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.02.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortszentrum“.

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine Bebauung mit einer GFZ von 0,4 möglich. Die Höhenentwicklung kann mit E+1 oder E+D ausgeführt werden, wobei bei einer E+D Bebauung ein Kniestock mit nur 1 m möglich ist. Weiter ist ein Dachüberstand an den Traufseiten von 0,30 m zulässig.

Mit Baueingabe wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Stellplatz wie folgt beantragt:

Überbaute Fläche: 127,13 m²
GFZ: 0,324
WH: 5,04 m
FH: 7,16 m
Kniestock: 1,31 m
Dachüberstand: 0,50 m

Somit sind folgende Befreiungen erforderlich:

1) Kniestockhöhe von zulässig 1 m auf 1,31 m

2) Dachüberstand an beiden Traufseiten von festgesetzten 30 cm auf 50 cm

Seitens der Verwaltung können die Befreiungen befürwortet werden, da 2 Vollgeschosse möglich, aber nicht zwingend vorgeschrieben sind und sich die Erhöhung der E+D-Bebauung mit dem beantragten Kniestock innerhalb der zwei möglichen Bebauungshöhen (E+D/E+1) bewegt.

Gleichartige Befreiungen wurden bereits in unmittelbarer Nähe innerhalb des Geltungsbereiches genehmigt.

Erforderliche Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

a) Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
    Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Kniestockhöhe und
    Dachüberstand wird befürwortet.

b) Der Haupt- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen auf sanierungsrechtliche Ge
    nehmigung nach § 144 Abs. 1 BauGB im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet I-
    Ortsmitte Gilching.

Beschluss

a) Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
    Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Kniestockhöhe und
    Dachüberstand wird befürwortet.

b) Der Haupt- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen auf sanierungsrechtliche Ge
    nehmigung nach § 144 Abs. 1 BauGB im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet I-
    Ortsmitte Gilching.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2018 09:12 Uhr