Starnberger Weg 58; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Pensions-Hauses und Erweiterung der Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1534, 1533/3, Gem Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 19.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Talhofstraße“.
1994 wurde auf dem Grundstück ein Hotel-Garni-Gebäude mit Bürotel (Hotel, welches seinen Gästen für die Abwicklung ihrer Geschäfte auch Büroräume zur Verfügung stellt) und Boardinghouse genehmigt. Das Gebäude wurde nicht ausgeführt; die Genehmigung ist erloschen.
Beantragt wird die Errichtung eines Pensions-Hauses mit Erweiterung der bestehenden Tiefgarage.
Zum eingereichten Antrag auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die zu entscheiden ist:
- Kann der Neubau eines Pensions-Hauses genehmigt werden, wenn die bauliche Nutzung mit GRZ = 0,5 und GFZ = 0,8 und Bauweise: III gemäß dem bestehenden Bebauungsplan „Talhofstraße“ der Gemeinde Gilching im Mischgebiet eingehalten wird?
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig.
- Kann die Baugenehmigung zu oben genanntem Neubau erteilt werden, wenn alle Vorschriften, auch z. B. bezüglich der gesetzlichen Gebäude-Abstandsflächen und der Kfz-Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching, eingehalten werden?
Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Gemeinde nicht geprüft.
Unter der Voraussetzung, dass die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung eingehalten wird, ist das Vorhaben planungsrechtlich möglich.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Kann der Neubau eines Pensions-Hauses genehmigt werden, wenn die bauliche Nutzung mit GRZ = 0,5 und GFZ = 0,8 und Bauweise: III gemäß dem bestehenden Bebauungsplan „Talhofstraße“ der Gemeinde Gilching im Mischgebiet eingehalten wird?
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig.
- Kann die Baugenehmigung zu oben genanntem Neubau erteilt werden, wenn alle Vorschriften, auch z. B. bezüglich der gesetzlichen Gebäude-Abstandsflächen und der Kfz-Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching, eingehalten werden?
Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Gemeinde nicht geprüft.
Unter der Voraussetzung, dass die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung eingehalten wird, ist das Vorhaben planungsrechtlich möglich.
Diskussionsverlauf
Der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen; eine Abstimmung ist
nicht erforderlich.
Datenstand vom 17.04.2018 09:12 Uhr