Starnberger Weg 58; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Pensions-Hauses und Erweiterung der Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1534, 1533/3, Gem Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 19.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.02.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Talhofstraße“.

1994 wurde auf dem Grundstück ein Hotel-Garni-Gebäude mit Bürotel (Hotel, welches seinen Gästen für die Abwicklung ihrer Geschäfte auch Büroräume zur Verfügung stellt) und Boardinghouse genehmigt. Das Gebäude wurde nicht ausgeführt; die Genehmigung ist erloschen.

Beantragt wird die Errichtung eines Pensions-Hauses mit Erweiterung der bestehenden Tiefgarage.

Zum eingereichten Antrag auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die zu entscheiden ist:

  1. Kann der Neubau eines Pensions-Hauses genehmigt werden, wenn die bauliche Nutzung mit GRZ = 0,5 und GFZ = 0,8 und Bauweise: III gemäß dem bestehenden Bebauungsplan „Talhofstraße“ der Gemeinde Gilching im Mischgebiet eingehalten wird?

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig.


  1. Kann die Baugenehmigung zu oben genanntem Neubau erteilt werden, wenn alle Vorschriften, auch z. B. bezüglich der gesetzlichen Gebäude-Abstandsflächen und der Kfz-Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching, eingehalten werden?

Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Gemeinde nicht geprüft.
Unter der Voraussetzung, dass die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung eingehalten wird, ist das Vorhaben planungsrechtlich möglich.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:


  1. Kann der Neubau eines Pensions-Hauses genehmigt werden, wenn die bauliche Nutzung mit GRZ = 0,5 und GFZ = 0,8 und Bauweise: III gemäß dem bestehenden Bebauungsplan „Talhofstraße“ der Gemeinde Gilching im Mischgebiet eingehalten wird?

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig.


  1. Kann die Baugenehmigung zu oben genanntem Neubau erteilt werden, wenn alle Vorschriften, auch z. B. bezüglich der gesetzlichen Gebäude-Abstandsflächen und der Kfz-Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching, eingehalten werden?

Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Gemeinde nicht geprüft.
Unter der Voraussetzung, dass die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung eingehalten wird, ist das Vorhaben planungsrechtlich möglich.

Diskussionsverlauf

Der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen; eine Abstimmung ist nicht erforderlich.

Datenstand vom 17.04.2018 09:12 Uhr