Hainweg 5; Bauantrag zum Anbau eines Wohnraumes und Erneuerung der Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1650/25, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 19.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.02.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines alten Baulinienplanes von 1961, welcher in seinem Gebietscharakter bis heute nahezu unverändert ist. Danach ist auf dem Grundstück eine Bebauung mit einem erdgeschossigen Wohngebäude mit einer Dachneigung von 50° und einer Wandhöhe von 2,80 m möglich.

Beantragt wird der erdgeschossige Anbau eines Wohnraumes mit einer Fläche von 45 qm, einer Wandhöhe von 3,20 m sowie einem Pultdach mit 10° Dachneigung.

Das beantragte Objekt fügt sich gestalterisch in den Bestand ein.

Folgende Befreiungen sind erforderlich:

  1. Überschreitung der Baulinie um 3 m
Im Baugebiet wurden bereits gleichartige Befreiungen befürwortet und genehmigt.

  1. Wandhöhe von 3,20 m
Die im Bebauungsplan vorgesehene Wandhöhe von 2,80 m ist aus heutiger Sicht sicherlich nicht mehr zeitgemäß. Um den Charakter dieses Quartiers jedoch zu erhalten wird einer Wandhöhe bis 3,20 m zugestimmt. Auch diese wurden im Baugebiet bereits befürwortet und genehmigt.

  1. Dachneigung 10°
Nachdem sich der geplante Anbau mit der gewählten Dachform harmonisch in das Baugebiet einfügt, stehen seitens der Verwaltung einer Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen.

Im Hinblick auf die Stellplatzsatzung ist auf dem Grundstück ein zweiter Stellplatz vorzuhalten, der problemlos nachgewiesen werden kann.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Baulinienüberschreitung, Wandhöhe und Dachneigung wird zugestimmt.
Ein zweiter Stellplatz gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung ist auf dem Grundstück vorzuhalten.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Baulinienüberschreitung, Wandhöhe und Dachneigung wird zugestimmt.
Ein zweiter Stellplatz gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung ist auf dem Grundstück vorzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2018 09:12 Uhr