Zeppelinstr. 24; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 192/96, /128 /129, /130, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 19.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.02.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet-Süd“.

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Stabgitterzäune bis zu einer Höhe von 1,40 m (straßenseitig) ansonsten mit einer max. Höhe bis 1,80 m zulässig.

Gemäß vorliegendem Antrag wird nun eine Einfriedung mit einer Höhe von 2 m beantragt. Diese soll – wie im Bebauungsplan vorgesehen – als Stabgitterzaun ausgeführt werden.
Ferner ist eine Begrünung durch Rankpflanzen im Abstand von 5 m geplant.

Die Errichtung von Einfriedungen in dieser Höhe ist gem. Art. 57 BayBO verfahrensfrei; eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen ist jedoch erforderlich.

Gleichartige Befreiungen wurden im Bebauungsplangebiet bereits zugelassen.

Beschlussvorschlag

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines 2 m hohen Stabgitterzaunes wird zugestimmt.

Beschluss

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines 2 m hohen Stabgitterzaunes wird zugestimmt. Eine Begrünung mit Rankpflanzen im Abstand von 5 m ist vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Datenstand vom 17.04.2018 09:12 Uhr