Kreuzlingerstr. 11a; Antrag auf Vorbescheid zum Anbau an ein bestehendes Doppelhaus sowie Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 335/1, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 19.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.02.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird der Anbau an ein bestehendes Doppelhaus sowie der Neubau eines Mehrfamilienhauses.

Zum Antrag auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt über die zu entscheiden ist:

  1. Ist eine zusätzliche Wohnbebauung auf dem Grundstück in dieser Form denkbar?

Grundsätzlich ist eine zusätzliche Wohnbebauung auf dem Grundstück möglich.


  1. Sind die fünf zusätzlich beantragten Wohneinheiten grundsätzlich genehmigungsfähig?

Grundsätzlich sind fünf zusätzliche Wohneinheiten möglich.


  1. Ist die dargestellte Gebäudesituierung und Höhenentwicklung städtebaulich vertretbar?

Die dargestellte Gebäudesituierung ist grundsätzlich möglich.
Die angegebene Höhenentwicklung mit einer Wandhöhe von 6 m und einer Firsthöhe von 9 m ist städtebaulich vertretbar.


  1. Sind die vorgesehenen Stellplätze für die Anzahl der Wohneinheiten ausreichend?
    fünf Wohneinheiten mit je <120 m², eine Wohneinheit mit <50 m²

Der Nachweis der erforderlichen Stellplätze ist gem. gemeindlicher Kfz-Stellplatzsatzung im Baugenehmigungsverfahren zu führen. Es sind ausreichend Stellplätze nachzuweisen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Ist eine zusätzliche Wohnbebauung auf dem Grundstück in dieser Form denkbar?

Grundsätzlich ist eine zusätzliche Wohnbebauung auf dem Grundstück möglich.


  1. Sind die fünf zusätzlich beantragten Wohneinheiten grundsätzlich genehmigungsfähig?

Grundsätzlich sind fünf zusätzliche Wohneinheiten möglich.


  1. Ist die dargestellte Gebäudesituierung und Höhenentwicklung städtebaulich vertretbar?

Die dargestellte Gebäudesituierung ist grundsätzlich möglich.
Die angegebene Höhenentwicklung mit einer Wandhöhe von 6 m und einer Firsthöhe von 9 m ist städtebaulich vertretbar.


  1. Sind die vorgesehenen Stellplätze für die Anzahl der Wohneinheiten ausreichend?
    fünf Wohneinheiten mit je <120 m², eine Wohneinheit mit <50 m²

Der Nachweis der erforderlichen Stellplätze ist gem. gemeindlicher Kfz-Stellplatzsatzung im Baugenehmigungsverfahren zu führen. Es sind ausreichend Stellplätze nachzuweisen.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Ist eine zusätzliche Wohnbebauung auf dem Grundstück in dieser Form denkbar?

Grundsätzlich ist eine zusätzliche Wohnbebauung auf dem Grundstück möglich.


  1. Sind die fünf zusätzlich beantragten Wohneinheiten grundsätzlich genehmigungsfähig?

Grundsätzlich sind fünf zusätzliche Wohneinheiten möglich.


  1. Ist die dargestellte Gebäudesituierung und Höhenentwicklung städtebaulich vertretbar?

Die dargestellte Gebäudesituierung ist grundsätzlich möglich.
Die angegebene Höhenentwicklung mit einer Wandhöhe von 6 m und einer Firsthöhe von 9 m ist städtebaulich vertretbar.


  1. Sind die vorgesehenen Stellplätze für die Anzahl der Wohneinheiten ausreichend?
    fünf Wohneinheiten mit je <120 m², eine Wohneinheit mit <50 m²

Der Nachweis der erforderlichen Stellplätze ist gem. gemeindlicher Kfz-Stellplatzsatzung im Baugenehmigungsverfahren zu führen. Es sind ausreichend Stellplätze nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2018 09:12 Uhr