Frühlingstr. 4, 4a; Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 19 und 20, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 19.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt somit nach
§ 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen.

Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
Überbaute Fläche:    131,25 qm
Wandhöhe:                 6,10 m
Firsthöhe:                   9,78 m
Dachform:            Satteldach
Dachneigung:               35°

Auf dem gegenüberliegende Grundstück wurde ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,40 m und einer Firsthöhe von 10,55 m genehmigt. Somit fügt sich das Gebäude, auch im Hinblick der überbauten Fläche, in den Bestand ein.

Zum Bauvorhaben werden gem. der gdl. Stellplatzsatzung 4 Stellflächen auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2018 09:14 Uhr