St. Gilgen 4b; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 3027/1, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 19.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 19.03.2018 ö beschließend 14

Sachverhalt

Im Hinblick auf die Bestandsbebauung erfolgt hier eine Beurteilung gem. § 34 BauGB
(unbeplanter Innenbereich).

Für o.g. Grundstück liegt ein Antrag auf Vorbescheid vor, in dem die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage beantragt wird.
Im Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die im Haupt- u.

Fragen:

  1. Das vorhandene Nebengebäude auf o.g. Grundstück mit einer Grundfläche von ca. 125 qm soll abgebrochen werden.
Wird der Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Grundfläche von 130 qm, einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Dachneigung von 32° zugestimmt
           Bezug:
           St. Gilgen 4a
           Wandhöhe 6,30 m
           Grundfläche 184 qm

Im Hinblick auf die Nachbarbebauung ist eine Grundfläche von 130 qm, eine Wandhöhe von 6,30 m und eine Dachneigung von 32° möglich.


  1. Wird der Errichtung von o.g. Einfamilienhaus parallel zur vorhandenen Bebauung St. Gilgen 4a, wie in Variante 1 dargestellt, zugestimmt.

Eine Gebäudestellung nach Variante 1 ist möglich.



  1. Wird der Errichtung von o.g. Einfamilienhaus mit einer Ausrichtung parallel zur fiktiven Außenbereichslinie, wie in Variante 2 dargestellt, zugestimmt?

Eine Gebäudestellung nach Variante 2 ist möglich.


  1. Wird der Errichtung von o.g. Einfamilienhaus mit einer Ausrichtung parallel zu östlichen Grundstücksgrenze, wie in Variante 3 dargestellt, zugestimmt?

Eine Gebäudestellung nach Variante 3 ist möglich.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:


  1. Das vorhandene Nebengebäude auf o.g. Grundstück mit einer Grundfläche von ca. 125 qm soll abgebrochen werden.
Wird der Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Grundfläche von 130 qm, einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Dachneigung von 32° zugestimmt
           Bezug:
           St. Gilgen 4a
           Wandhöhe 6,30 m
           Grundfläche 184 qm

Im Hinblick auf die Nachbarbebauung ist eine Grundfläche von 130 qm, eine Wandhöhe von 6,30 m und eine Dachneigung von 32° möglich.


  1. Wird der Errichtung von o.g. Einfamilienhaus parallel zur vorhandenen Bebauung St. Gilgen 4a, wie in Variante 1 dargestellt, zugestimmt.

Eine Gebäudestellung nach Variante 1 ist möglich.


  1. Wird der Errichtung von o.g. Einfamilienhaus mit einer Ausrichtung parallel zur fiktiven Außenbereichslinie, wie in Variante 2 dargestellt, zugestimmt?

Eine Gebäudestellung nach Variante 2 ist möglich.


  1. Wird der Errichtung von o.g. Einfamilienhaus mit einer Ausrichtung parallel zu östlichen Grundstücksgrenze, wie in Variante 3 dargestellt, zugestimmt?

Eine Gebäudestellung nach Variante 3 ist möglich.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:


  1. Das vorhandene Nebengebäude auf o.g. Grundstück mit einer Grundfläche von ca. 125 qm soll abgebrochen werden.
Wird der Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Grundfläche von 130 qm, einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Dachneigung von 32° zugestimmt
           Bezug:
           St. Gilgen 4a
           Wandhöhe 6,30 m
           Grundfläche 184 qm

Im Hinblick auf die Nachbarbebauung ist eine Grundfläche von 130 qm, eine Wandhöhe von 6,30 m und eine Dachneigung von 32° möglich.


  1. Wird der Errichtung von o.g. Einfamilienhaus parallel zur vorhandenen Bebauung St. Gilgen 4a, wie in Variante 1 dargestellt, zugestimmt.

Eine Gebäudestellung nach Variante 1 ist möglich.


  1. Wird der Errichtung von o.g. Einfamilienhaus mit einer Ausrichtung parallel zur fiktiven Außenbereichslinie, wie in Variante 2 dargestellt, zugestimmt?

Eine Gebäudestellung nach Variante 2 ist möglich.


  1. Wird der Errichtung von o.g. Einfamilienhaus mit einer Ausrichtung parallel zu östlichen Grundstücksgrenze, wie in Variante 3 dargestellt, zugestimmt?

Eine Gebäudestellung nach Variante 3 ist möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2018 09:14 Uhr