Gemeinde Alling, Bebauungsplan "Mischgebiet nördlich der Flurstraße"; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 16.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.04.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

1.        Die Gemeinde Alling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der Auslegung des Bebauungsplanes „Mischgebiet nördlich der Flurstraße“ nach § 4 Abs. 2 BauGB. Der zugehörige Satzungsentwurf ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
       Die Planfestsetzungen und die Begründung zeigen auf, dass es sich bei dem Planareal um bislang unbeplantes Gebiet nach § 35 BauGB handelt, dass durch ein zweigeteiltes MI-Gebiet erstmalig überplant wird. Das städtebauliche Konzept des durchgängigen Baufensters sieht über zwei sich abwechselnde Wandhöhen vor, dass zwischen den zweigeschossigen Baukörpern jeweils ein eingeschossiges Bauteil zulässig ist, in dem z.B. Läden oder ähnliche gewerbliche Nutzungen untergebracht werden können.

2.        Die gewünschte Nutzungsart, der geringe Planumgriff und die räumlich entfernte Lage zum Gemeindegebiet Gilching (Nordrand von Alling) lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Es wird daher vorgeschlagen, dies der Gemeinde Alling so mitzuteilen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 03.04.2018 und beschließt:

Der Gemeinde Alling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planaufstellung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 03.04.2018 und beschließt:

Der Gemeinde Alling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planaufstellung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.06.2018 11:15 Uhr