Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 14.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Zum Antrag auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:
Frage 1
Ist für das Baurecht auf dem Grundstück 1663/52 die Annahme einer fiktiven Baugrenze (oder Baulinie) zulässig?
Die Annahme einer fiktiven Baugrenze ist zulässig.
Frage 2
Muss entlang der Verkehrsfläche Untere Läng grundsätzlich eine Vorgartenlinie von 5,00 m eingehalten werden?
Unter Einhaltung der fiktiven Baugrenze kann die Vorgartenlinie von 5,00 m unterschritten werden.
Frage 3
Muss entlang der Verkehrsfläche Waldstraße grundsätzlich eine Vorgartenlinie von 5,00 m eingehalten werden, oder kann eine geringfügige Unterschreitung von 0,08 m auf einen verbleibenden Abstand von l=4,91 m toleriert werden?
Die Vorgartenlinie entlang der Waldstraße kann um 0,08 m unterschritten werden.
Frage 4
Kann die Doppelparkergarage (2 Stellplätze) mit geringstem Abstand von l=4,51 m zur Waldstraße errichtet werden?
Nachdem es sich um eine schräg verlaufende Grundstücksgrenze handelt, kann die Garage zur Waldstraße hin mit einem Abstand von 4,51 m errichtet werden, sofern der Stauraum der Garage mittig der Zufahrt 5 m beträgt.
Frage 5
Können 2 weitere Stellplätze an der Straße Untere Läng direkt an der Grundstücksgrenze angeordnet werden?
Die Errichtung der Stellplätze – wie dargestellt – ist möglich.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
Frage 1
Ist für das Baurecht auf dem Grundstück 1663/52 die Annahme einer fiktiven Baugrenze (oder Baulinie) zulässig?
Die Annahme einer fiktiven Baugrenze ist zulässig.
Frage 2
Muss entlang der Verkehrsfläche Untere Läng grundsätzlich eine Vorgartenlinie von 5,00 m eingehalten werden?
Unter Einhaltung der fiktiven Baugrenze kann die Vorgartenlinie von 5,00 m unterschritten werden.
Frage 3
Muss entlang der Verkehrsfläche Waldstraße grundsätzlich eine Vorgartenlinie von 5,00 m eingehalten werden, oder kann eine geringfügige Unterschreitung von 0,08 m auf einen verbleibenden Abstand von l=4,91 m toleriert werden?
Die Vorgartenlinie entlang der Waldstraße kann um 0,08 m unterschritten werden.
Frage 4
Kann die Doppelparkergarage (2 Stellplätze) mit geringstem Abstand von l=4,51 m zur Waldstraße errichtet werden?
Nachdem es sich um eine schräg verlaufende Grundstücksgrenze handelt, kann die Garage zur Waldstraße hin mit einem Abstand von 4,51 m errichtet werden, sofern der Stauraum der Garage mittig der Zufahrt 5 m beträgt.
Frage 5
Können 2 weitere Stellplätze an der Straße Untere Läng direkt an der Grundstücksgrenze angeordnet werden?
Die Errichtung der Stellplätze – wie dargestellt – ist möglich.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
Frage 1
Ist für das Baurecht auf dem Grundstück 1663/52 die Annahme einer fiktiven Baugrenze (oder Baulinie) zulässig?
Die Annahme einer fiktiven Baugrenze ist zulässig.
Frage 2
Muss entlang der Verkehrsfläche Untere Läng grundsätzlich eine Vorgartenlinie von 5,00 m eingehalten werden?
Unter Einhaltung der fiktiven Baugrenze kann die Vorgartenlinie von 5,00 m unterschritten werden.
Frage 3
Muss entlang der Verkehrsfläche Waldstraße grundsätzlich eine Vorgartenlinie von 5,00 m eingehalten werden, oder kann eine geringfügige Unterschreitung von 0,08 m auf einen verbleibenden Abstand von l=4,91 m toleriert werden?
Die Vorgartenlinie entlang der Waldstraße kann um 0,08 m unterschritten werden.
Frage 4
Kann die Doppelparkergarage (2 Stellplätze) mit geringstem Abstand von l=4,51 m zur Waldstraße errichtet werden?
Nachdem es sich um eine schräg verlaufende Grundstücksgrenze handelt, kann die Garage zur Waldstraße hin mit einem Abstand von 4,51 m errichtet werden, sofern der Stauraum der Garage mittig der Zufahrt 5 m beträgt.
Frage 5
Können 2 weitere Stellplätze an der Straße Untere Läng direkt an der Grundstücksgrenze angeordnet werden?
Die Errichtung der Stellplätze – wie dargestellt – ist möglich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.06.2018 11:12 Uhr