Weidenweg 1a; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 550/9, Gem. Argelsried
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 14.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hauptstraße Ost“.
Im Bebauungsplan ist folgende Aussage getroffen:
„Garagen dürfen nur auf den hierfür bezeichneten Flächen sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden. Überdachte Durchgänge zwischen Haus und Garage gelten als Teil der Garage. Garagen und Stellplätze dürfen auch in Form offener, überdeckter Carports errichtet werden und sind mit Rank- und Kletterpflanzen zu begrünen.“
Auf dem Grundstück sind keinerlei Bauräume für Garagen und Stellplätze festgesetzt. Somit sind Garagen nur innerhalb des Bauraumes möglich.
Der beantragte Carport soll nun
außerhalb des festgesetzten Bauraumes errichtet werden, da dies innerhalb der überbaubaren Fläche im Hinblick auf den Bestand nicht möglich ist.
Befreiungen von überdachten Stellplätzen wurden im Bebauungsplangebiet bereits erteilt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der isolierten Befreiung – wie beantragt – wird zugestimmt.
Beschluss
Der isolierten Befreiung – wie beantragt – wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.06.2018 11:12 Uhr