Weidenweg 1a; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 550/9, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 14.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 14.05.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hauptstraße Ost“.

Im Bebauungsplan ist folgende Aussage getroffen:
„Garagen dürfen nur auf den hierfür bezeichneten Flächen sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden. Überdachte Durchgänge zwischen Haus und Garage gelten als Teil der Garage. Garagen und Stellplätze dürfen auch in Form offener, überdeckter Carports errichtet werden und sind mit Rank- und Kletterpflanzen zu begrünen.“

Auf dem Grundstück sind keinerlei Bauräume für Garagen und Stellplätze festgesetzt. Somit sind Garagen nur innerhalb des Bauraumes möglich.

Der beantragte Carport soll nun außerhalb des festgesetzten Bauraumes errichtet werden, da dies innerhalb der überbaubaren Fläche im Hinblick auf den Bestand nicht möglich ist.

Befreiungen von überdachten Stellplätzen wurden im Bebauungsplangebiet bereits erteilt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der isolierten Befreiung – wie beantragt – wird zugestimmt.

Beschluss

Der isolierten Befreiung – wie beantragt – wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.06.2018 11:12 Uhr