Gemeinde Weßling, 1. Änderung des Bebauungsplanes zwischen Walchstadter Weg und Schulstraße für Teilbereiche der Fl.Nrn. 331 und 331/2; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 14.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 14.05.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

1.        Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes zwischen Walchstadter Weg und Schulstraße für Teilbereiche der Fl.Nrn. 331 und 331/2, Gemarkung Weßling,  nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB. Der zugehörige Satzungsentwurf ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
       Laut Begründung ist Planungsabsicht, die Anlagen der Grundschule Weßling baulich geringfügig zu erweitern. Festgesetzt wird eine Gemeinbedarfsfläche, in der Gebäude und Anlagen für eine Schul-, Kindergarten- und Krippennutzung sowie diesen Zwecken dienliche Nutzungen (Mensa, Nachmittagsbetreuung) zulässig sind. Es handelt sich bei der Planänderung um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden soll.

2.        Die gewünschte Nutzungsart, der geringe Planumgriff und die Lage im Westen der Gemeinde Weßling lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Es wird daher vorgeschlagen, dies der Gemeinde Weßling so mitzuteilen

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.04.2018 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planänderung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.04.2018 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planänderung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.06.2018 11:12 Uhr