Wendelsteinstr. 3; Bauantrag zur Errichtung einer Gaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 1440/91, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 18.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 18.06.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Starnberger Weg“.

2014 wurde bei einer Baukontrolle durch das Landratsamt Starnberg die Errichtung einer Gaube ohne erforderliche Genehmigung festgestellt. Mit Schreiben vom 18.02.2014 teilte das Landratsamt dem Bauherrn mit, dass die nicht genehmigungsfähige Gaube zu beseitigen ist.

2017 wurde mit Einreichung eines Bauantrages anstatt der Gaube ein Quergiebel beantragt. Dieser wurde mit entsprechender Befreiung (Wandhöhe von 4 m auf 5,40 m) vom Landratsamt Starnberg mit der Auflage genehmigt, dass die Dachgaube auf der Nordseite nach Zustellung des Bescheides innerhalb eines Jahres zurückzubauen oder durch die genehmigte Planung zu ersetzen ist.

Nun liegt der Verwaltung erneut ein Antrag zur Errichtung einer Gaube mit einer Breite von 4,70 m vor. Das Baugesuch wird mit Aufhebung der gemeindlichen Gaubensatzung begründet.

Im Bebauungsplan „Starnberger Weg“ gibt es jedoch eine eigene Festsetzung bzgl. der Errichtung von Gauben:
„Dachgauben sind in einer Gesamtbreite bis max. 2 m zulässig. Die Überdachung hat in der Dachform und der Dachneigung des Gebäudes zu erfolgen. Der Abstand der Dachgauben untereinander sowie zu den Dachflächenfenstern darf 1,5 m, der Abstand zu den Giebelwänden 2,50 m nicht unterschreiten. Die Summe der einzelnen Dachgauben- und Dachflächenfensterbreiten darf 1/3 der Dachlänge nicht überschreiten.“

Hier hätte die bereits aufgehobene Gaubensatzung nicht gegolten.

Die beantragte Gaube entspricht nicht der Festsetzung des Bebauungsplanes.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben kann planungsrechtlich nicht zugestimmt werden.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Starnberger Weg“ bzgl. der Errichtung von Gauben wird nicht befürwortet.

Beschluss

Dem Vorhaben kann planungsrechtlich nicht zugestimmt werden.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Starnberger Weg“ bzgl. der Errichtung von Gauben wird nicht befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Datenstand vom 25.07.2018 08:28 Uhr