St. Gilgener-Str. 25; Bauantrag zur Nutzungsänderung von einer Wohneinheit mit gewerblicher Nutzung und Schwimmhalle zu zwei Kindergroßtagesstätten auf dem Grunstück Fl.Nr. 3121/5, Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 23.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Auf dem Grundstück befindet sich ein Wohngebäude mit angrenzender Schwimmhalle/Lagerhalle.
Für diese Gebäude wird nun der Einbau von 2 Kindergroßtagesstätten beantragt (Erläuterungen hierzu s. Anlage A).
Die Nutzung ist im Allgemeinen Wohngebiet zulässig.
Die Kubatur der Gebäude bleibt unverändert.
Stellplatznachweis:
Kindergroßtagesstätten sind explizit nicht in der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung erfasst.
Gem. den Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern ist für Großtagespflegen mit 6-10 Kindern und zwei Betreuungspersonen 1 Stellplatz ausreichend (s. Schreiben hierzu Anlage B).
Stellplätze sind im Hinblick auf die genannten Vollzugshinweise vom Landratsamt festzusetzen.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Erforderliche Stellplätze sind auf dem Grundstück vorzuhalten.
Es ergeht der Hinweis, dass Kindergroßtagesstätten nicht explizit in der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung erfasst sind. Gem. den Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern ist für Großtagespflegen mit 6-10 Kindern und zwei Betreuungspersonen 1 Stellplatz ausreichend.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Erforderliche Stellplätze sind auf dem Grundstück vorzuhalten.
Es ergeht der Hinweis, dass Kindergroßtagesstätten nicht explizit in der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung erfasst sind. Gem. den Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern ist für Großtagespflegen mit 6-10 Kindern und zwei Betreuungspersonen 1 Stellplatz ausreichend.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.10.2018 08:41 Uhr