Lebensmittelmarkt an der Landsberger Straße SO Einzelhandel - Landsberger Straße für den Bereich des bestehenden Lidl-Marktes nördlich der Landsberger Straße für die FlNrn. 1270, 1264/7, 1264/45, 1702 Teilfläche, 1664/37 Teilfläche, Gemarkung Gilching; Billigungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2.2. Halbsatz und Nr. 3.2. Halbsatz BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 23.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 23.07.2018 ö beschließend 15

Sachverhalt

  1. Der Gemeinderat Gilching hat am 19.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt an der Landsberger Straße“ beschlossen.

  1. Am 19.09.2016 hat der Haupt- und Bauausschuss die Entwurfsplanung (Erweiterung) vom 19.09.2016 gebilligt. Der Entwurf lag vom 13.10.2016 bis 14.11.2016 öffentlich aus.

  1. Der Haupt- und Bauausschuss hat am 20.03.2017  das neue Planungskonzept der Firma Lidl mit der Bezeichnung „Metropolkonzept“ gebilligt und den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit der Erstellung der Bauleitpläne beauftragt.

Die Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange aus der ersten Auslegung vom Oktober/November 2016 wurden in den jetzigen Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Die geforderten Gutachten bezüglich schalltechnischer Verträglichkeitsuntersuchung, Baugrund- und Schadstoffgutachten sowie eine orientierende Altlastenuntersuchung wurden durch die Firma Lidl in Auftrag gegeben und in den jetzigen Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat einen Bebauungsplanentwurf erarbeitet, der in Anlage zur Kenntnis beigefügt ist.
Sollte der Haupt- und Bauausschuss dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 23.07.2018 inhaltlich zustimmen, wäre er zu billigen und einem erneuten Auslegungsverfahren zuzuführen.
Das neue Konzept des Lidl Lebensmittelmarktes nimmt Rücksicht auf aktuelle und künftige Kunden- und Logistikanforderungen. Der Standort ist integriert, befindet sich nicht auf der sog. Grünen Wiese oder am Ortsrand der Gemeinde und ist auch fußläufig oder mit dem Fahrrad sehr gut erreichbar. Die Höhenentwicklung mit rund 6,80 m Wandhöhe steht dem geplanten Grünzug nicht entgegen. Für die beabsichtigte Verkaufsfläche mit maximal 1.450 qm werden ausreichend Stellplätze nachgewiesen. Für die zugänglichen (Roll-)Treppen, Aufzüge und Gänge kann die Verkaufsfläche bis zu einer Gesamtgröße von 1550 m² überschritten werden. Es ist auch eine GR-Überschreitung i.S.d. § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO erforderlich, um die erforderlichen Stellplätze zu realisieren.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 16.05.2018 und beschließt:
1.        Der Satzungsentwurf zum Lebensmittelmarkt an der Landsberger Straße in der Fassung vom 23.07.2018  wird inhaltlich gebilligt.
2.        Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung
       „Sondergebiet Einzelhandel - Neubau Lebensmittelmarkt an der Landsberger        Straße für den Bereich der Flurnummern 1270, 1264/7, 1264/45, 1702 Teilfläche, 1664/37 Teilfläche, jeweils Gemarkung Gilching“
3.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB erneut durchzuführen.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 16.05.2018 und beschließt:
1.        Der Satzungsentwurf zum Lebensmittelmarkt an der Landsberger Straße in der Fassung vom 23.07.2018  wird inhaltlich gebilligt.
2.        Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung
       „Sondergebiet Einzelhandel - Neubau Lebensmittelmarkt an der Landsberger        Straße für den Bereich der Flurnummern 1270, 1264/7, 1264/45, 1702 Teilfläche, 1664/37 Teilfläche, jeweils Gemarkung Gilching“
3.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB erneut durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.10.2018 08:41 Uhr