Geisenbrunner Weg; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 kleinen Bauwägen für Waldkindergarten auf dem Grunstück Fl.Nr. 1117, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 17.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 17.09.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich. Zudem befindet sich das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet, wonach Vorhaben, die das Landschaftsbild beeinträchtigen bzw. verunstalten nicht zulässig sind.

Es ist vorgesehen, auf dem o. g. Grundstück einen Waldkindergarten zu führen. Hierzu wird die Aufstellung von 2 kleinen Bauwägen auf dem Grundstück beantragt.

Gem. § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Vorhaben) sind im Außenbereich nur Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht. Die genannte Fläche ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Somit stehen öffentliche Belange dem Vorhaben entgegen.

Beschlussvorschlag

Der Aufstellung von 2 Bauwägen wird gem. § 35 Abs. 2 BauGB nicht zugestimmt.

Beschluss

Der Aufstellung von 2 Bauwägen wird gem. § 35 Abs. 2 BauGB nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 31.03.2022 09:07 Uhr