Hirtackerweg 18; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 774/29, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 17.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 17.09.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Hauptstraße-Ost“.

Beantragt wird die Errichtung einer gem. Art. 57 BayBO verfahrensfreien Terrassenüberdachung mit einer Breite von 6,80 m und einer Tiefe von 3 m. Die Überdachung überschreitet den festgesetzten Bauraum mit einer Tiefe von 2 m.

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Wintergärten auch außerhalb des Bauraumes mit den Ausmaßen 3 x 10 m zulässig.

Terrassenüberdachungen außerhalb des Bauraumes sind im Bebauungsplan jedoch nicht geregelt. Somit ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Die Größe der Terrassenüberdachung unterschreitet die Maße des zulässigen Wintergartens. Somit werden seitens der Verwaltung keine Hinderungsgründe für eine Befreiung gesehen. Eine gleichartige Befreiung wurde im Bebauungsplangebiet bereits befürwortet.

Beschlussvorschlag

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes – wie beantragt – wird zugestimmt.

Beschluss

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes – wie beantragt – wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2022 09:07 Uhr