Brucker Str. 61; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 4 Reihenhauseinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 15/3, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 15.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 15.10.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Im Rahmen des eingereichten Vorbescheides soll die Bebaubarkeit des Grundstücks mit 4 Reihenhauseinheiten, Garagen und Stellplätzen abgeklärt werden. Als Bezug für diese Bebauung wird das gegenüberliegende Wohngebäude Ecke Brucker Straße/Schulstraße herangezogen. Dieses Gebäude wurde mit
  1. einer Grundfläche von 294 qm
  2. einer Wandhöhe von 8,91m und
  3. einer Firsthöhe von 12,20 m
genehmigt.

Mit eingereichtem Antrag werden nachstehende Fragen gestellt, über die der Haupt- u. Bauausschuss zu entscheiden hat:

  1. Wir einer Bebauung mit einem Reihenhaus (4-Spänner) zugestimmt?
Der Bebauung mit einem Reihenhaus wird zugestimmt.

  1. Wird einer Bebauung mit einer Grundfläche von 292 qm zugestimmt?
Einer Grundfläche von 292 qm wird im Hinblick auf die umliegende Bebauung zugestimmt.

  1. Wird einer Wandhöhe von 6,50 m zugestimmt?
Einer Wandhöhe von 6,50 m wird im Hinblick auf die umliegende Bebauung zugestimmt.

  1. Wird einer Firsthöhe von 10,80 m zugestimmt?
Einer Firsthöhe von 10,80 m wird im Hinblick auf die umliegende Bebauung zugestimmt.

  1. Wird der Erschließung sowie der Platzierung der Stellplätze und Garagen wir dargestellt zugestimmt?
Der Erschließung sowie der Platzierung der Stellplätze und Garagen wird zugestimmt.

  1. Wir der Firstrichtung parallel zur Brucker Straße zugestimmt?
Der Firstrichtung parallel zur Brucker Straße wird zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Dem eingereichten Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet.


  1. Wir einer Bebauung mit einem Reihenhaus (4-Spänner) zugestimmt?
Der Bebauung mit einem Reihenhaus wird zugestimmt.

  1. Wird einer Bebauung mit einer Grundfläche von 292 qm zugestimmt?
Einer Grundfläche von 292 qm wird im Hinblick auf die umliegende Bebauung zugestimmt.

  1. Wird einer Wandhöhe von 6,50 m zugestimmt?
Einer Wandhöhe von 6,50 m wird im Hinblick auf die umliegende Bebauung zugestimmt.

  1. Wird einer Firsthöhe von 10,80 m zugestimmt?
Einer Firsthöhe von 10,80 m wird im Hinblick auf die umliegende Bebauung zugestimmt.

  1. Wird der Erschließung sowie der Platzierung der Stellplätze und Garagen wir dargestellt zugestimmt?
Der Erschließung sowie der Platzierung der Stellplätze und Garagen wird zugestimmt.

  1. Wir der Firstrichtung parallel zur Brucker Straße zugestimmt?
Der Firstrichtung parallel zur Brucker Straße wird zugestimmt.

Beschluss

Dem eingereichten Antrag auf Vorbescheid wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet.


  1. Wird einer Bebauung mit einem Reihenhaus (4-Spänner) zugestimmt?
Der Bebauung mit einem Reihenhaus wird zugestimmt.

  1. Wird einer Bebauung mit einer Grundfläche von 292 qm zugestimmt?
Einer Grundfläche von 292 qm wird im Hinblick auf die umliegende Bebauung zugestimmt.

  1. Wird einer Wandhöhe von 6,50 m zugestimmt?
Einer Wandhöhe von 6,50 m wird im Hinblick auf die umliegende Bebauung zugestimmt.

  1. Wird einer Firsthöhe von 10,80 m zugestimmt?
Einer Firsthöhe von 10,80 m wird im Hinblick auf die umliegende Bebauung zugestimmt.

  1. Wird der Erschließung sowie der Platzierung der Stellplätze und Garagen wir dargestellt zugestimmt?
Der Erschließung sowie der Platzierung der Stellplätze und Garagen wird zugestimmt.

  1. Wir der Firstrichtung parallel zur Brucker Straße zugestimmt?
Der Firstrichtung parallel zur Brucker Straße wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2022 09:09 Uhr