Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Münchener Straße für den Bereich der Schule Argelsried mit der Fl.Nr. 245/2, Gemarkung Argelsried"; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 15.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 15.10.2018 ö beratend 11

Sachverhalt

1.        Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.05.2018 der durch das Architekturbüro Dinkel, Gilching, vorgestellten Entwurfsplanung für den Umbau und die Erweiterung des Argelsrieder Schulhauses zugestimmt und die Kostentragung entsprechend bewilligt.
       Im Rahmen des aktuell laufenden Baugenehmigungsverfahrens hat das Landratsamt Starnberg klargestellt, dass es das gegenständliche Grundstück Fl.Nr. 245/2, Gemarkung Argelsried, planungsrechtlich als Außenbereich nach § 35 BauGB einstuft und eine Genehmigung des Bauvorhabens auf dieser Basis ablehnt. Eine solche wurde aber in Aussicht gestellt, wenn die Gemeinde bauleitplanerisch tätig wird, z.B. durch den Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

2.        Die Verwaltung hat den Entwurf einer solchen Satzung nebst Lageplan ausgearbeitet, siehe Anlage. Regelungsinhalt ist die Einbeziehung des gesamten Grundstücks Fl.Nr. 245/2 in den planungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB und die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als „Gemeinbedarfsfläche“ gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Dies deckt sich mit der Darstellung im Flächennutzungsplan, die Satzung wäre mithin aus ihm entwickelt.

3.        Sollte der Haupt- und Bauausschuss dem Entwurf inhaltlich zustimmen, wäre der Aufstellungs- und Billigungsbeschluss zu fassen sowie der Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 01.10.2018 und beschließt:

1.        Für das Grundstück Fl.Nr. 245/2, Gemarkung Argelsried, ist eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 3 BauGB zu erlassen. Sie erhält die Bezeichnung:
       „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ,Münchener Straße für den Bereich der Schule Argelsried mit der Fl.Nr. 245/2, Gemarkung Argelsried‘ “.

2.        Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 15.10.2018 wird inhaltlich gebilligt.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 01.10.2018 und beschließt:

1.        Für das Grundstück Fl.Nr. 245/2, Gemarkung Argelsried, ist eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 3 BauGB zu erlassen. Sie erhält die Bezeichnung:
       „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ,Münchener Straße für den Bereich der Schule Argelsried mit der Fl.Nr. 245/2, Gemarkung Argelsried‘ “.

2.        Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 15.10.2018 wird inhaltlich gebilligt.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2022 09:09 Uhr