Lindenweg 12; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 228 und 228/14, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 12.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 12.11.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplan „Lindenweg“.

Im Bebauungsplan ist für Einfriedungen folgende Regelung getroffen:
„Als Einfriedung sind Heckenpflanzungen, sockellose Zäune mit senkrechten Holzlatten oder hinterpflanzte Maschendrahtzäune in einer Höhe von max. 1,2 m zulässig.“

Bei Einfriedungen handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben im Sinne des Art. 57 BayBO, jedoch steht o.g. Festsetzung im Bebauungsplan dem Vorhaben entgegen.

Der eingereichte Antrag auf isolierte Befreiung wird mit Begründung in Anlage (nichtöffentliche Sitzung) beigelegt.

Hinweis: Gleichartige Befreiungen wurden im Bebauungsplangebiet (s. Anlage) bisher noch nicht zugelassen.

Der Haupt- und Bauausschuss möge entscheiden, ob dem Antrag auf isolierte Befreiung – wie beantragt – zugestimmt werden kann.

Beschlussvorschlag

a) Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung – wie beantragt – wird zugestimmt.

b) Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung – wie beantragt – wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung – wie beantragt – wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.01.2019 08:55 Uhr