Gemeinde Wörthsee, Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 "Kuckuckstraße - Wohnbau" i.d.F. vom 11.06.2018, Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 12.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 12.11.2018 ö informativ 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Wörthsee stellt den Bebauungsplanes Nr. 67 "Kuckuckstraße - Wohnbau" i.d.F. vom 11.06.2018 auf. Die Gemeinde Gilching wird im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Unterlagen sind in Anlage beigefügt. Belange der Gemeinde Gilching sind nicht betroffen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Gilching erhebt keine Einwendungen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 "Kuckuckstraße - Wohnbau" i.d.F. vom 11.06.2018 der Gemeinde Wörthsee.

Beschluss

Die Gemeinde Gilching erhebt keine Einwendungen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 "Kuckuckstraße - Wohnbau" i.d.F. vom 11.06.2018 der Gemeinde Wörthsee.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.01.2019 08:55 Uhr