Nachträgliche Genehmigung von Zuwendungen und Spenden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanz- und Personalausschusses, 22.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Finanz- und Personalausschusses 22.01.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Finanz- und Personalausschuss hat mit Beschluss vom 09.03.2009 festgelegt, dass Zuwendungen und Spenden gemäß § 3 der Dienstanweisung Zuwendungen nachträglich vom Finanz- und Personalausschuss genehmigt werden müssen.
Das Jugendhaus Gilching hat im Zeitraum Juli bis November 2017 Geldspenden in Höhe von insgesamt 370,00 € unter Vorbehalt angenommen. Die Details zu den Spenden können beiliegenden Dokumenten entnommen werden. 

Beschlussvorschlag

Der Finanz- und Personalausschuss stimmt der Annahme der Spenden im Gesamtwert von 370,00 € zu.

Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss stimmt der Annahme der Spenden im Gesamtwert von 370,00 € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2022 16:28 Uhr