Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bayernwerk Netz GmbH, Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg, hat bei der Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 15.11.2017 ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 43 ff EnWG beantragt. Zweck des antragsgegenständlichen Vorhabens ist die Ertüchtigung der im Jahre 1961 errichteten 110-kV-Leitung Murnau – Karlsfeld/West Ltg. Nr. B81. Die Leitung durchquert das Gebiet von 19 Städten, Märkten und Gemeinden in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Starnberg, Fürstenfeldbruck und Dachau sowie der Landeshauptstadt München mit einer Gesamtlänge von 69 km und einer beidseitigen Leitungsschutzzone von jeweils 23,5 m.
Das Vorhaben betrifft einerseits die Zubeseilung (Auflegen eines zweiten Stromkreises) im Leitungsteilbereich zwischen Murnau und Oberbrunn (Mast Nr. 1 bis Nr. 174), um Stromkreisüberlastungen im 110-kV-Netz der Bayernwerk AG in der Voralpenregion durch Verstärkung einiger der bestehenden Stromkreise zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Des Weiteren müssen einige Maste inklusive Fundament verstärkt (81 Maste) oder standortgleich neugebaut (4 Maste) werden. 14 Maste werden zudem um mehr als 10 Prozent erhöht.
Die Antragsunterlagen enthalten insbesondere einen Erläuterungsbericht, Übersichtskarten mit Schutzgebieten im Maßstab 1:25.000, Übersichtstabelle der einzelnen Maste, Kreuzungs- und Bauwerksverzeichnis, Lage- und Profilpläne der einzelnen Maste und Grundstücksverzeichnisse. Der ökologische Teil der Antragsunterlagen umfasst eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), einen Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) mit Eingriffs- und Ausgleichsregelung, einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (saP), eine FFH-Verträglichkeitsabschätzung, Unterlagen zu Baugrunduntersuchungen sowie einen Immissionsbericht.
Das Vorhaben bezieht sich weitgehend auf Grundstücke, die nicht im Eigentum der Bayernwerk Netz GmbH sind. Insoweit enthalten die Antragsunterlagen ein Grundstücksverzeichnis, welchem entnommen werden kann, welche Flächen erworben, dauernd dinglich gesichert oder vorübergehend in Anspruch genommen werden. Betroffen sind – in alphabetischer Reihenfolge – Grundstücke in den Gemarkungen Argelsried, Aschering, Aubing, Deutenhausen, Eberfing, Eglfing, Frohnloh, Germering, Gröbenzell, Günding, Hadorf, Hanfeld, Haunshofen, Karlsfeld, Langwied, Machtlfing, Murnau a. Staffelsee, Oberbrunn, Obersöchering, Perchting, Pähl, Puchheim, Spatzenhausen, Traubing, Tutzing, Unterbrunn, Unterpfaffenhofen, Weindorf, Wielenbach.
Sämtliche Planunterlagen und Erläuterungen können hier abgerufen werden:
Der Erläuterungsbericht und die Übersichtskarte sind in Anlage beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung werden für die Ertüchtigung der bestehenden Trasse keine Einwendungen gesehen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für Maßnahmen (Zubeseilung, Mastverstärkung, Masterhöhung, Ersatzneubau einzelner Strommasten an selber Stelle) an der bestehenden 110-kV-Leitung Murnau – Karlsfeld/West Ltg. Nr. B81 und erhebt keine Einwendungen
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für Maßnahmen (Zubeseilung, Mastverstärkung, Masterhöhung, Ersatzneubau einzelner Strommasten an selber Stelle) an der bestehenden 110-kV-Leitung Murnau – Karlsfeld/West Ltg. Nr. B81 und erhebt keine Einwendungen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.02.2018 09:52 Uhr