Regionalplan München; Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München; 3. Anhörung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat die 3. Anhörung zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München eingeleitet. Rechtsgrundlage für das Beteiligungsverfahren ist Artikel 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG), in Kraft seit 1. Januar 2016.

Gegenstand der Anhörung ist der geänderte Entwurf der Gesamtfortschreibung in der Fassung vom 26.09.2017 und 05.12.2017 (Text mit Zielen und Grundsätzen, Begründung, Umweltbericht, Karte 2) beschränkt auf die jeweils farbig kenntlich gemachten Änderungen gegenüber dem vorherigen Entwurf. Nur zu diesen sind Stellungnahmen möglich.

Der Anhörentwurf ist unter www.region-muenchen.com
und www.regierung.oberbayern.bayern.de [Stichwort: Regionalplan München (14)] einsehbar.

Die Verwaltung hat die wichtigsten Änderungen in den verschiedenen Kapiteln herausgesucht:

Kapitel A I: Herausforderungen der regionalen Entwicklungen:



Die Verwaltung schlägt vor, den Änderungen zuzustimmen.


Kapitel B II: Siedlung und Freiraum:



          
Die Verwaltung schlägt vor, den Änderungen zuzustimmen.





Die Verwaltung schlägt vor, den Änderungen nicht zuzustimmen. Für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist der Lärmschutzbereich weiterhin zu gewährleisten, auch wenn eine Anpassungspflicht des Regionalplans 14 an das LEP Bayern besteht. Der Gemeinderat hat sich am 21.03.2017 und am 05.12.2017 auch schon zum neuen LEP Bayern entsprechend geäußert:

Zu § 3 der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) wird wie folgt Stellung genommen: Eine mögliche Aufhebung oder Änderung des Lärmschutzbereiches für den Sonderflughafen Ober-pfaffenhofen darf keine negativen Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung haben. Deshalb ist auch für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ein Lärmschutzbereich gemäß FluLärmG zu gewährleisten.     



Kapitel B IV: Wirtschaft und Dienstleistungen:



Die Verwaltung schlägt vor, den Änderungen zuzustimmen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Fortschreibung des Regionalplans 14, 3. Anhörung zur Kenntnis und gibt folgende Stellungnahme ab:

Kapitel B II:
Für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist der Lärmschutzbereich weiterhin zu gewährleisten, auch wenn eine Anpassungspflicht des Regionalplans 14 an das LEP Bayern besteht. Der Gemeinderat hat sich am 21.03.2017 und am 05.12.2017 auch schon zum neuen LEP Bayern entsprechend geäußert:
Zu § 3 der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) wurde wie folgt Stellung genommen: Eine mögliche Aufhebung oder Änderung des Lärmschutzbereiches für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen darf keine negativen Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung haben. Deshalb ist auch für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ein Lärmschutzbereich gemäß FluLärmG zu gewährleisten. 
Einer Streichung des Lärmschutzbereiches für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen (Z 5.1 und Z 5.2) wird nicht zugestimmt.   

Diskussionsverlauf

BM Walter berichtet dem Gremium über die Realisierung der Osterschließung des Flughafens Oberpfaffenhofen in 2018. Hier besteht ein Vertrag der seiner Zeit mit EADS (jetzt BEWO) geschlossen wurde und die Verlängerung Dornierstraße Richtung Gewerbegebiet Gauting beinhaltet. Hier ist festgehalten, dass BEWO die Straßenerschließung bezahlen muss. Der Planfeststellungsbeschluss sieht vor, dass es sich hierbei ausschließlich um die Osterschließung handelt und keine weitere Nutzung für das Gewerbegebiet Gauting vorgesehen ist.
GR Unger bittet die Verwaltung eine Anfrage zu stellen, warum im Regionalplan die Streichung des Lärmschutzbereiches vorgesehen ist.
GR Rappenglück bittet um Prüfung, welche Rechtsmittel gegen eine mögliche Entscheidung seitens der Gemeinde Gilching möglich sind.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Fortschreibung des Regionalplans 14, 3. Anhörung zur Kenntnis und gibt folgende Stellungnahme ab:

Kapitel B II:
Für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist der Lärmschutzbereich weiterhin zu gewährleisten, auch wenn eine Anpassungspflicht des Regionalplans 14 an das LEP Bayern besteht. Der Gemeinderat hat sich am 21.03.2017 und am 05.12.2017 auch schon zum neuen LEP Bayern entsprechend geäußert:
Zu § 3 der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) wurde wie folgt Stellung genommen: Eine mögliche Aufhebung oder Änderung des Lärmschutzbereiches für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen darf keine negativen Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung haben. Deshalb ist auch für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ein Lärmschutzbereich gemäß FluLärmG zu gewährleisten. 
Einer Streichung des Lärmschutzbereiches für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen (Z 5.1 und Z 5.2) wird nicht zugestimmt.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2018 10:32 Uhr