4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für das Gebiet der bisherigen "Fläche für Abfallentsorgung und -verwertung" für eine Teilfläche von Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried; Änderungseinleitungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

1.        Zur Versorgung der künftigen Gewerbebauten innerhalb des Bebauungsplangebietes GE BAB 96 Nord (Planinkraftsetzung war im September 2017) mit Fernwärme soll ein eigener Bebauungsplan (BP) für eine Fernwärmezentrale nebst naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen aufgestellt werden. Standort hierfür soll eine Teilfläche der Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried, innerhalb der durch die 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) dargestellten „Fläche für Abfallentsorgung und -verwertung“ sein, die als potentieller Standort für ein Abfallwirtschaftszentrum des Landkreises gedacht ist.

2.        Da die Nutzungsart „Fernwärmezentrale“ unter vorgenannte FNP-Flächendarstellung laut Aussage des Landratsamtes Starnberg nicht subsumiert werden kann und gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB BPs aus dem FNP zu entwickeln sind, ist parallel zur BP-Aufstellung eine eigene FNP-Teiländerung erforderlich. Der PV Äußerer Wirtschaftsraum München ist mit der Erstellung der Planteiländerungsunterlagen beauftragt worden und hat den in Anlage beigefügten Vorentwurf i.d.F.v. 20.03.2018 gefertigt.
Der Geltungsbereich ist deckungsgleich mit dem der vorangegangenen 2. FNP-Teiländerung. Die aktuelle Planüberarbeitung sieht vor, die bislang ausschließlich gelb unterlegte Fläche zum einen zeichnerisch im Nordwesten um eine untergeordnete Grünfläche (Ausgleichsfläche) zu verringern und zum anderen in ihr künftig eine Erweiterung der Nutzungsarten durch Darstellung als „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und -verwertung sowie für Ablagerungen und Wiederverfüllung“ zuzulassen. Dies ist u.a. erforderlich, da es sich bei dem Areal um eine genehmigte, gemeindliche Kiesabbaugrube handelt, die derzeit noch ausgebeutet wird und für deren Nachnutzung aufgrund der letztlich vorzufindenden Geländetopografie Wiederauffüllungen notwendig werden können.

3.        Die 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist in ihrer Vorentwurfsfassung vom 20.03.2018 inhaltlich zu billigen und dem Verfahrensschritt der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zuzuführen.
Die Planunterlagen für die parallel durchzuführende BP-Aufstellung sind momentan noch in Erstellung und werden dem Gremium in einer nachfolgenden Sitzung zur Billigung vorgestellt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 07.03.2018 und beschließt:

1.        Der rechtswirksame Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird einem vierten Teiländerungsverfahren unterzogen. Das Planteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung:
„4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für das Gebiet der bisherigen „Fläche für Abfallentsorgung und -verwertung“ für eine Teilfläche von Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried“.

2.        Ziel der Teiländerung ist die Erweiterung der zulässigen Nutzungsarten und die Darstellung einer Grünfläche als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche

3.        Der Vorentwurf zur 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 20.03.2018 wird inhaltlich gebilligt.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungseinleitungsbeschluss bekanntzumachen und den Verfahrensschritt der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 07.03.2018 und beschließt:
  1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird einem vierten Teiländerungsverfahren unterzogen. Das Planteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung:
  2. „4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für das Gebiet der bisherigen „Fläche für Abfallentsorgung und -verwertung“ für eine Teilfläche von Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried“.
  3. Ziel der Teiländerung ist die Erweiterung der zulässigen Nutzungsarten und die Darstellung einer Grünfläche als naturschutzrechtliche Ausglei chsfläche
  4. Der Vorentwurf zur 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 20.03.2018 wird inhaltlich gebilligt.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungseinleitungsbeschluss bekanntzumachen und den Verfahrensschritt der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz Bau GB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2018 08:42 Uhr