Bebauungsplan "Fernwärmezentrale südwestlich des Gewerbegebietes BAB 96 Nord" für eine Teilfläche von Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss; Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

1.        Der Bebauungsplan (BP) Gewerbegebiet BAB 96 Nord ist im September 2017 in Kraft getreten. Der Verkauf der Grundstücke läuft aktuell.
       Der Haupt- und Bauausschuss hatte in seiner Sitzung vom 09.05.2016 bereits die Umsetzung eines Nahwärmenetzes für das Baugebiet BAB 96 Nord beschlossen, welches über Erschließungskosten finanziert werden soll. Das Nahwärmenetz solle so ausgelegt werden, dass künftige Erweiterungen möglich sind – im Nachfolgenden daher nur noch Fernwärmeversorgung bzw. Fernwärmezentrale (FWZ) genannt.
       Als zu prüfende Standorte einer FWZ hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.04.2017 zwei Optionen beschlossen: entweder innerhalb der Baufelder des BP GE BAB 96 Nord oder dem Gebiet vorgelagert auf der Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried. Da Gewerbegrund in Gilching trotz mehrerer Gebietsausweisungen begrenzt ist, jedoch stark nachgefragt wird (Interessenten- und Warteliste liegt der Verwaltung vor), soll die dem Gewerbe dienende FWZ plangebietsextern, jedoch in unmittelbarer Nachbarschaft auf der gemeindeeigenen Fl.Nr. 139 situiert werden.

2.        Der gewählte FWZ-Standort ist planungsrechtlich bislang Außenbereich nach § 35 BauGB. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt in seiner hier geltenden Fassung der 2. Teiländerung für die relevante Teilfläche von Fl.Nr. 139 „Fläche für Abfallentsorgung und -verwertung“ dar. Das Kreisbauamt hat auf explizite gemeindliche Nachfrage die Subsumierung der Nutzungsart FWZ unter die vorgenannte Flächendarstellung verneint, weshalb eine Baugenehmigung als sonstiges Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB nicht möglich ist. Eine anderweitige Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens an diesem Standort als primäre Option vor Durchführung einer Bauleitplanung wird durch die Verwaltung nicht gesehen.
Aufgrund des Entwicklungsgebots laut § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist nun für die Zulässigkeit vorliegender BP-Aufstellung der FNP einer 4. Teiländerung im Parallelverfahren zu unterziehen. Der Gemeinderat hat in seiner vorangehenden Sitzung vom 20.03.2018 bereits den dafür notwendigen Verfahrenseinleitungsbeschluss gefasst; die erste Planauslegung wird im Zeitraum 05.04. – 07.05.2018 stattfinden.

3.        Der Entwurf des BP ist i.d.F.v. 17.04.2018 in Anlage zur Kenntnis beigefügt. Primäres städtebauliches Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur Errichtung einer FWZ sowie der ihr zugehörigen Nebenanlagen und Einrichtungen zur Versorgung vorerst des GE BAB 96 Nord. Dazu gehören die Verlängerung der in dessen BP angrenzend bereits festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche sowie die Festsetzung der eingriffsbedingt erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen.
       Der BP ist im Regelverfahren mit einer Umweltprüfung durchzuführen. Den Planungsauftrag erhält der PV Äußerer Wirtschaftsraum München.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 27.03.2018 und beschließt:

1.        Für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried, wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung:
       „“Fernwärmezentrale südwestlich des Gewerbegebietes BAB 96 Nord“ für eine Teilfläche von Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried“.

2.        Der Planentwurf i.d.F.v. 17.04.2018 wird inhaltlich gebilligt.

3.        Den Planungsauftrag erhält der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München.

4.        Primär zu verfolgendes städtebauliches Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur Errichtung einer Fernwärmezentrale sowie der ihr zugehörigen Nebenanlagen und Einrichtungen zur Versorgung vorerst des Gewerbegebietes BAB 96 Nord unter Verlängerung der im angrenzenden Bebauungsplan bereits festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche sowie Festsetzung der eingriffsbedingt erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen.

5.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekanntzumachen und den Verfahrensschritt der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 27.03.2018 und beschließt:

  1. Für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried, wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung: “Fernwärmezentrale südwestlich des Gewerbegebietes BAB 96 Nord“ für eine Teilfläche von Fl.Nr. 139, Gemarkung Argelsried“.

  1. Der Planentwurf i.d.F.v. 17.04.2018 wird inhaltlich gebilligt.

  1. Den Planungsauftrag erhält der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München.

  1. Primär zu verfolgendes städtebauliches Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur Errichtung einer Fernwärmezentrale sowie der ihr zugehörigen Nebenanlagen und Einrichtungen zur Versorgung vorerst des Gewerbegebietes BAB 96 Nord unter Verlängerung der im angrenzenden Bebauungsplan bereits festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche sowie Festsetzung der eingriffsbedingt erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekanntzumachen und den Verfahrensschritt der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2018 14:39 Uhr